Das OLG Karlsruhe hat in zweiter Instanz eine Verurteilung des Verwaltungsratsvorsitzenden der SAM AG, Michael O. (welcher sich zur Zeit in Untersuchungshaft befindet), durch das LG Mosbach zur Zahlung von Schadensersatz im Umfang von 6.532,22 Euro bestätigt und eine Berufung des Beklagten gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen.
# Hintergründe der Klage
Die mit der Klage erfolgreichen Anleger hatten mit der SAM AG im Juni 2010 einen sog. Kauf- und Abtretungsvertrag zum Verkauf eines Versicherungsvertrages abgeschlossen. Der Vertrag enthielt eine später eingeführte Rangrücktrittsklausel noch nicht. Ein Nachweis, dass diese nachträglich abgeschlossen wurde, gelang dem Beklagten ebenfalls nicht.
Bereits das erstinstanzliche tätige Landgericht Mosbach verurteile daher den Beklagten zu Zahlung wegen des Betreibens von Bankgeschäften ohne die hierzu notwendige Erlaubnis der BaFin. Diese Entscheidung bestätigte nun das OLG Karlsruhe indem es die Berufung des Beklagten zurückwies.
# SAM AG betrieb Einlagengeschäft
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte, dass es sich bei dem Geschäftsmodell der SAM AG um ein Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG handeln würde. Eine hierzu vertretene Gegenansicht des 26. Zivilsenats des Berliner Kammergerichts saß das OLG Karlsruhe als nicht überzeugend an, da diese die wirtschaftliche Betrachtung des Geschäfts ausblenden würde.
Ein Berufen des Beklagten auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum sah das OLG Karlsruhe hier ebenfalls nicht für hinreichend begründet an, da das hier zur Entscheidung vorgelegte Vertragsmodell niemals als genehmigungsfrei von der BaFin angesehen worden war.
# Urteil rechtskräftig
Da die Revision nicht zugelassen wurde und weil der Streitwert unterhalb von 20.000 Euro festgesetzt wurde, ist die Entscheidung rechtskräftig.
Ob eine Zwangsvollstreckung gegen den Beklagten und in U-Haft befindlichen Michael O. erfolgreich verläuft, ist allerdings leider mehr als fraglich.
# Strafprozess hat in München begonnen
Zudem wird in den Medien berichtet, dass der Strafprozess in Sachen SAM AG begonnen hat. Weitereführende Links hierzu finden Sie hier:
* Süddeutsche Zeitung vom 20.04.2018
* Fonds professionell vom 24.04.2018
Wir werden auch hierzu ggf. weiter berichten.