Erfolg in der zweiten Instanz für die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin in Sachen SAM AG. Das OLG Nürnberg hob eine zunächst klageabweisende Entscheidung des LG Regensburg gegen zwei Anleger der SAM AG auf und verurteilte nunmehr zwei Rechtsanwälte und eine Regensburger Rechtsanwaltssozietät zum Schadensersatz.
# Hintergrund
Die durch AdvoAdvice vertretenen Anleger hatten Geld bei der SAM AG angelegt und zuvor Lebensversicherungen durch den nunmehr zum Schadensersatz verurteilten Rechtsanwalt Dr. K. kündigen lassen. Die Rückkaufswerte aus der Lebensversicherung wurden dann an die SAM AG weitergeleitet.
Zum Zeitpunkt der Kündigung war Rechtsanwalt Dr. K. noch bei der Kanzlei B. aus Regensburg als Sozius tätig. Gleiches galt für den ebenfalls mit der Anwaltssozietät gesamtschuldnerisch verurteilten Rechtsanwalt Dr. S.
# Rechtsanwälte haften wegen Verstoßes gegen das RDG
Besonders interessant an der Entscheidung ist, dass die zum Schadensersatz verurteilten Rechtsanwälte wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) haften.
Wie kann das sein, wird sich das zunächst der durchschnittliche Rechtskundige verwundert fragen? Ist man doch als Rechtsanwalt zur Rechtsdienstleistung befugt.
Hier sah das Gericht die Haftungsproblematik aber dadurch als gegeben an, weil hier die SAM AG Forderungen der Anleger aus Lebensversicherungen einzog, ohne hierbei eine Erlaubnis nach dem RDG zum Betreiben des Inkasso-Geschäfts vorliegen zu haben.
Diesen Umstand wiederum hätten die für die Abwicklung der Lebensversicherungsverträge eingeschalteten Rechtsanwälte erkennen müssen und somit auch die Beteiligung am unerlaubt betriebenen Inkassogeschäft.
Der hier handelnde Rechtsanwalt, der die Lebensversicherungsverträge kündigte, seine Anwaltssozietät und auch der aus der Sozietät bereits ausgeschiedene Anwaltskollege, der seinerzeit jedoch Mitglied der Sozietät war, wurden daher zum Schadensersatz verurteilt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig, da das OLG Nürnberg als Berufungsgericht die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat und da aufgrund des Streitwertes eine Nichtzulassungsbeschwerde für die Beklagten zum Bundesgerichtshof nicht zulässig ist.
# Unser Fazit
Nach vielen Prozessen gegen Rechtsanwälte, die Lebensversicherungen im Auftrag der SAM AG gekündigt haben, gelingt es hier zu ersten Mal, ein Verfahren um die sog. Kauf- und Abtretungsverträge erfolgreich mit einer Verurteilung einer Rechtsanwaltskanzlei zum Schadensersatz abzuschließen.
Bei den noch laufenden Prozessen wird abzuwarten sein, wie die Gericht mit der neuen Rechtsauslegung des OLG Nürnberg umgehen werden.
Es bleibt jedenfalls weiterhin spannend in Sachen SAM AG und Treuhänderklagen. Die Kanzlei AdvoAdvice wird hier bei Gelegenheit weiter berichten.
Haben auch Sie Gelder durch Kündigung Ihrer Lebensversicherung durch einen Treuhänder und Wiederanlage bei einer defizitär arbeitenden Anlagegesellschaft verloren, dann lassen Sie Ihre Ansprüche durch erfahrene Rechtsanwälte mit dem Spezialgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts prüfen.
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