BGH: Keine Gebühren für SMS-TAN Verfahren

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer Entscheidung vom 25.07.2017 entschieden, dass die vorformulierte Klausel „Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell) in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienst zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam ist. Die Entscheidung erging zu dem Az. XI ZR 260/15 und erging aufgrund einer […]