Neues EuGH-Urteil: Millionen Kreditverträge können widerrufen werden – Ein neuer, gigantischer Widerrufsjoker?
Ein neues Urteil des des EuGH könnte für einen gigantischen Widerrufsjoker
gesorgt haben. Millionen Darlehensverträge könnten nun widerrufen oder
umgeschuldet werden.
Der neue Widerrufsjoker – Das erstaunliche Urteil des LG Ravensburg vom 21.09.2018, AZ 2 O 21/18
Das Landgericht Ravensburg hat sich im Rahmen eines Darlehenswiderrufs mit den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sparkassen auseinandergesetzt und
dazu am 21.09.2018 unter dem Aktenzeichen 2 O 21/18 ein für Verbraucher sehr
vorteilhaftes Urteil erlassen, welches den Sparkassenkunden eine Art
Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen gewährt.
Haftung des Notars bei sogenannten „Schrottimmobilien“ – wenn der Notar ins Fadenkreuz gerät
Haftung Des Notars Bei Sogenannten Schrottimmobilien Wenn der Notar Ins
Fadenkreuz Gerät
Risiko Anschlussfinanzierung
Anschlussfinanzierung als Risiko fürs Eigenheim
Unternehmerdarlehen – Bearbeitungsgebühren unwirksam
Mit Urteil vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13) entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bereits, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten eine unangemessene Benachteiligung darstellen und daher unwirksam sind. Gleiches gilt nun auch für Firmenkredite, wie der BGH jetzt feststellte. **Unzulässigkeit Bearbeitungsentgelt-Klauseln bei Unternehmerdarlehen** Die Urteile des BGH vom 04.07.2017 (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) dürften […]
Das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen ist tot – es lebe die Zinsreduzierung bei Verstößen gegen die Kreditwürdigkeitsprüfung
Am 21. Juni 2016 endete die Frist, um bis zum 10. Juni 2010 geschlossene Immobilienkreditverträge zu widerrufen (Artikel 229 § 38 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB). Zusammen mit dieser Ausschlussfrist schaffte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften künftig das „ewige Widerrufsrecht“ ab, indem er das […]
Unsere Experten in der Presse: Besserer Schutz für Ersparnisse
Rechtsanwalt Dr. Tintemann – Beitrag vom 09.11.2015 in portfolio international Nachdem nun alle EU-Länder verpflichtet sind, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen, die im Entschädigungsfall Rückzahlungen bis zu 100.000 Euro für jeden Kunden garantieren, müssen alle Kreditinstitute einem gesetzlichen oder gesetzlich anerkannten Sicherungssystem angehören. Das Einlagensicherungsgesetz umfasst damit nun auch Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, die bisher […]