Unternehmerdarlehen – Bearbeitungsgebühren unwirksam

Mit Urteil vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13) entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bereits, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten eine unangemessene Benachteiligung darstellen und daher unwirksam sind. Gleiches gilt nun auch für Firmenkredite, wie der BGH jetzt feststellte.

**Unzulässigkeit Bearbeitungsentgelt-Klauseln bei Unternehmerdarlehen**

Die Urteile des BGH vom 04.07.2017 (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) dürften Unternehmer, die innerhalb der letzten drei Jahre einen Firmenkredit abgeschlossen haben, freuen:

Der BGH entschied, dass Klauseln in Firmenkreditverträgen, die ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt vorsehen, unwirksam sind. Unternehmer, die aufgrund einer solchen Klausel ein Bearbeitungsentgelt gezahlt haben, können dies nun von ihrer Bank zurückfordern.

Der Grund für die Unwirksamkeit ist derselbe, wie für die Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen: die Gebührenklauseln benachteiligen den Kreditnehmer unangemessen und sind deshalb nach § 307 BGB unwirksam.

Der BGH stellte fest, dass der Schutzzweck des § 307 BGB darin liege, die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht durch den Verwender von AGB zu begrenzen. Auch wenn ein Unternehmer als Geschäftsmann die Gesamtbelastung durch einen Kredit aus Zinsen und Bearbeitungsgebühr womöglich besser einschätzen könne, als ein Verbraucher, sei dies noch kein Beleg dafür, dass eine solche Klausel angemessen sein, so der Gerichtshof.

Vielmehr muss die Bank ihre Kosten aus den laufenden Zinsen decken und nicht aus laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren. Der Unternehmer sei vor diesem Hintergrund genauso schutzwürdig wie ein Verbraucher.

Betroffenen Unternehmern dürfte nun ein unerwarteter Geldsegen bevorstehen.

**Achtung: Verjährung**

Ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Gebührenerstattung gegen die Bank besteht, sollten Betroffene mit der Hilfe eines Rechtsanwalts überprüfen lassen. Denn der BGH nahm hinsichtlich der Verjährung Bezug auf die Grundsätze, die er in seinen Urteilen zur Unwirksamkeit von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen aufgestellt hatte. Laut BGH sei es auch Unternehmen mit Ablauf des Jahres 2011 zumutbar gewesen, eine auf  Rückforderung gerichtete Klage zu erheben.

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