Bundestag beschließt Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre
 
  Bundestag ändert Insolvenzordnung und verkürzt die Restschuldbefreiung auf
  drei Jahre.
Temporäre Änderung von Mietrecht und Insolvenzrecht
 
  Gesetzgeber ändert Regelungen im Insolvenzrecht und im Mietrecht in Folge der
  Corona Pandemie.
Gesetzgeber will die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärfen
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (BGBl. I, S. 396) setzte der deutsche Gesetzgeber die europäischen Vorgaben Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher (ABl. EU 2014, L60 S. 34) mit Wirkung zum 21.03.2016 um. Der Schwerpunkt lag hierbei auf einer eingehenden“ Kreditwürdigkeitsprüfung (Art. 18 RiL 2014/17/EU) auf […]