BGH zum Widerruf von Darlehen

Die Flut an ober- und höchstrichterlicher Entscheidung reißt nicht ab. Aktuell setzte sich der Bundesgerichtshof am 21.2.2017 mit einer weiteren typischen Formulierung in Widerrufsbelehrungen auseinander: *„Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem Ihnen* *- eine Ausfertigung dieser Widerrufsbelehrung* *- die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des […]