Das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen ist tot – es lebe die Zinsreduzierung bei Verstößen gegen die Kreditwürdigkeitsprüfung

Am 21. Juni 2016 endete die Frist, um bis zum 10. Juni 2010 geschlossene Immobilienkreditverträge zu widerrufen (Artikel 229 § 38 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB). Zusammen mit dieser Ausschlussfrist schaffte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften künftig das „ewige Widerrufsrecht“ ab, indem er das […]