Fristloses Kündigungsrecht für Vermieter bei Angebot der Untervermietung über „airbnb“

„airbnb“ ist ein 2008 im kalifornischen Silicon Valley gegründeter Community-Marktplatz für Buchung und Vermietung von Unterkünften. Dies funktioniert ähnlich einem Computerreservierungssystem für Hotelzimmer. „Weltweit Zuhause“ heißt es auf der Webseite, denn in über 34.000 Städten inserieren Menschen über diese Plattform Unterkünfte, insbesondere für Touristen. Die Gesamtzahl der Gäste, die über diese Plattform buchen, soll bei […]