„Wirksamer Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen nur bei vollständiger Übernahme der gesetzlichen Musterbelehrung“

Mit dem geplanten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und Rates über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher plant der Gesetzgeber, bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine absolute Erlöschungsregelung einzuführen, d.h., dass das Widerrufsrecht hier nach 1 Jahr und 14 Tagen spätestens erlöschen würde. Vor diesem Hintergrund lassen derzeit ungeachtet der vorgesehenen Übergangsvorschriften viele Verbraucher ihre Darlehensverträge noch […]