Unsere Experten in der Presse: Widerruf von Lebensversicherungen
Ausschnitt aus Euro am Sonntag – Januar 2016 Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.
Unsere Experten in der Presse: Besserer Schutz für Ersparnisse
Rechtsanwalt Dr. Tintemann – Beitrag vom 09.11.2015 in portfolio international Nachdem nun alle EU-Länder verpflichtet sind, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen, die im Entschädigungsfall Rückzahlungen bis zu 100.000 Euro für jeden Kunden garantieren, müssen alle Kreditinstitute einem gesetzlichen oder gesetzlich anerkannten Sicherungssystem angehören. Das Einlagensicherungsgesetz umfasst damit nun auch Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, die bisher […]
Unsere Experten in der Presse: Nachweis über die Zustellung von Mahnungen
Rechtsanwalt Dr. Tintemann – Beitrag in der Fachzeitschrift Verbraucher und Recht (VuR_2015__428.pdf) – Ausgabe 11/2015 Wer muss nachweisen, dass eine Mahnung zugestellt wurde? Wann ist ein Nachweis über die Zustellung erbracht? Wann ist ein Nachweis nicht nötig? Unsere Experten werten die aktuelle Rechtsprechung aus und geben wertvolle Hinweise zur Anwendung und Auslegung von § 28a […]
Unsere Experten in der Presse: Negativeinträge durch Inkassofirmen
Avocat Dr. Tintemann – Article dans la revue spécialisée Consommateurs et Droit ( VuR_2015__377.pdf ) – Numéro 10/2015 Les sociétés de recouvrement de créances sont-elles autorisées à publier en leur propre nom des écritures négatives auprès de la Schufa Holding AG et d’autres agences de crédit ? L’article spécialisé évalue la jurisprudence actuelle et conclut […]
Unsere Experten in der Presse: Heimliche Zahlungen an Banken von Anlegergeldern
Rechtsanwalt Dr. Tintemann – Beitrag vom 14.09.2015 in portfolio international Wird einer Bank nachgewiesen, dass sie sich die Vermittlung von Kapitalanlagen heimlich mit dem Geld der Anlager als „Provision“ belohnen ließ, so hat der Anleger ein Anspruch auf Schadensersatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Kick-Back-Geschäfte. Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. […]