Der neue Widerrufsjoker – Das erstaunliche Urteil des LG Ravensburg vom 21.09.2018, AZ 2 O 21/18
Das Landgericht Ravensburg hat sich im Rahmen eines Darlehenswiderrufs mit den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sparkassen auseinandergesetzt und
dazu am 21.09.2018 unter dem Aktenzeichen 2 O 21/18 ein für Verbraucher sehr
vorteilhaftes Urteil erlassen, welches den Sparkassenkunden eine Art
Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen gewährt.
Das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen ist tot – es lebe die Zinsreduzierung bei Verstößen gegen die Kreditwürdigkeitsprüfung
Am 21. Juni 2016 endete die Frist, um bis zum 10. Juni 2010 geschlossene Immobilienkreditverträge zu widerrufen (Artikel 229 § 38 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB). Zusammen mit dieser Ausschlussfrist schaffte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften künftig das „ewige Widerrufsrecht“ ab, indem er das […]
„Das Ende der Ewigkeit – Widerrufsmöglichkeit für Immobiliendarlehen endet am 21.06.2016“
**Gesetzgeber beschränkt Widerrufsmöglichkeit bei Immobiliendarlehensverträgen – Verjährungsfrist nun auch für den Widerruf – Stärkung der Verbraucherrechte** „Das Ende der Ewigkeit“, eigentlich ein Roman des russischen Autors Isaac Asimov aus dem Jahr 1958, wird nun für viele Bankkunden Realität. Der Bundestag hat nämlich ein neues Gesetz (Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie) auf den Weg gebracht, welches […]