BGH: Feststellungsklage nach Widerruf eines Immobiliendarlehens nun unter bestimmten Voraussetzungen doch möglich

**Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2017 – XI ZR 586/15 stellt keine Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2017 – XI ZR 467/15 dar. Dies sei einmal für den verwunderten Leser vorweggenommen. Es gilt weiterhin der Vorrang der Leistungsklage.** Noch im Februar 2017 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach […]