Marderbefall beim Immobilienkauf- Grenzen der Aufklärungspflicht

Ein gegen die Offenbarungspflichten verschwiegener Marderbefall gegenüber dem Käufer einer Immobilie kann zur Schadenersatzpflicht führen. Aber muss ein Immobilienverkäufer auch wirklich über Jahre zurückliegende Marderschäden aufklären? Stellen Immobilienkäufer nach Abschluss des Kaufvertrages erhebliche Mängel an der Immobilie fest, so können sie unter Umständen Schadenersatzansprüche nach § 280 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegenüber dem Verkäufer geltend machen. […]