Die EU-27 und England verschieben den Brexit, mal wieder könnte man entnervt denken.
Die Verschiebung bietet aber für zahlreiche Unternehmen und auch für Privatpersonen viele Vorteile, vor einem im Vergleich zu einem ungeordneten sog. Hard-Brexit.
# Anleger klagen gegen englische Limited
Für Anleger der Thomas Lloyd Gruppe, die Genussrechte bei der Thomas Lloyd Investments GmbH (vormals Thomas Lloyd Investments AG) aus Wien oder atypisch stille Beteiligungen an der DMK Global Opportunities Fond 01 GmbH gezeichnet haben, kann die Brexit Verschiebung enorme Vorteile haben. Die o.g. Gesellschaften wurden nämlich auf eine in England, konkret in London ansässige Firma, die CT Infrastructure Holding Ltd., verschmolzen.
Anleger, die nun gegen die Gesellschaft Klagen einreichen wollten, mussten sich daher Sorgen zu der Frage machen, ob die Klage denn in England überhaupt ordentlich zugestellt und ob nach einem Urteil eine Vollstreckung überhaupt möglich sein würde.
# Unsicherheit über den 31.10.2019 hinaus
Diese Sorgen stellen sich zwar weiterhin, wenn man über den 31.10.2019, sollte der Brexit dort tatsächlich kommen, hinausdenkt. Bis dahin haben die Anleger aber erst einmal die Möglichkeit in den bekannten und bewährten Rechtssystemen geltend zu machen.
# Klagen an deutsche Landgerichte geplant
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin kommentiert die Situation wie folgt: „Unsere Kanzlei hat bereits Ansprüche für Anleger bei der CT in London geltend gemacht. Es wurde auch bereits eine Klage versandt. Weitere Klagen werden in Kürze folgen und wahrscheinlich bei verschiedenen Landgerichten in Deutschland eingereicht werden. Hier wäre es ein Ziel, die erste Instanz noch vor dem 31.10.2019 abschließen zu können. Hier bleibt abzuwarten, wie schnell die Gericht hier arbeiten.“
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte betreut mittlerweile 120 Anleger der Thomas Lloyd Gruppe und steht auch weiterhin ratsuchenden Anlegern mit einer kostenfreien Ersteinschätzung ihrer Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Anleger können sich direkt an Dr. Tintemann und sein Team unter 030 921 000 40 wenden oder eine Email an info@advoadvice.de schicken.