Thomas Lloyd Investments: Verzögerte Rückzahlung auf Genussrechte nicht hinnehmen

Anleger erstreitet mit Hilfe von AdvoAdvice eine Auszahlung von der Thomas Lloyd Global Asset Management (Schweiz) AG in Höhe von 9.902,12 Euro zzgl. Zinsen.

# Auseinandersetzungsguthaben nicht ausgezahlt

Anfang Dezember meldete sich bei AdvoAdvice ein Anleger aus Hessen. Dieser hatte bei der Thomas Lloyd Global Asset Management (Schweiz) AG in deren Anlage vom Typ ThomasLloyd Global High Yield Fund 450 einen Betrag in Höhe von 8.400 Euro angelegt.

Die Anlage endetet mit Ablauf des Jahres 2016 mit einem Rückzahlungsbetrag in Höhe von 9.902,12 Euro. Dieser Betrag wurde allerdings nicht an den Anleger zur Auszahlung gebracht, mit der Begründung, dass hierzu seitens der Gesellschaft erst die erforderliche Liquidität durch Veräußerung von Assets geschaffen werden müsse, welche nicht an der Börse gehandelt werden.

Erst nach vollständiger oder teilweiser Liquidierung einzelner Positionen und der daraus zufließenden Liquidität würden unverzüglich (Teil-) Rückzahlungen an die Anleger erfolgen.

# Auszahlung mit Zinsen nach Einschaltung von AdvoAdvice

Nachdem die Kanzlei AdvoAdvice sich an die Anlagegesellschaft gewandt und die vollständige Zahlung zzgl. Zinsen gefordert hatte, meldeten sich die Prozessbevollmächtigen der ThomasLloyd Investments GmbH (kurz TLI) und teilten mit, dass eine Auszahlung des Guthabens und der geschuldeten Zinsen an den Anleger erfolgt sei.

Zudem wurde angeboten, einen Großteil der angefallenen Anwaltskosten für die Beauftragung der Kanzlei AdvoAdvice zu übernehmen.

# Rechtstipp – Nicht einfach hinhalten lassen

Anleger, die ebenfalls Genussrechte vom Typ ThomasLloyd Global High Yield Fund 450 gezeichnet haben und deren Anlage bereits Ende des Jahres 2016, aber auch Ende des Jahres 2017 oder 2018 fällig geworden ist, sollten sich daher mit einer Rückzahlung nicht übermäßig lang hinhalten lassen.

Oft kann hier die Einschaltung eines Spezialisten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts schnell zu einer Auszahlung des eigenen Guthabens führen.

Die Kanzlei AdvoAdvice hat in Sachen Thomas Lloyd Fonds bereits mehrere Anleger erfolgreich vertreten und steht auch Ihnen als Anleger mit Rat und Tat zu Seite. Rufen Sie gerne an und vereinbaren Sie unter 030 921 000 40 einen Telefontermin für Ihre kostenfrei Ersteinschätzung zu Ihrem Vorgang. Gerne können Sie uns auch eine Email schicken. Nutzen Sie hierzu die Email-Adresse info@advoadvice.de.

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