Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB konnte einem Anleger der Thomas Lloyd Investments GmbH zur Rückzahlung seines Auseinandersetzungsguthabens in Höhe von 15.942,29 Euro verhelfen.
# Vertrag gekündigt, Auszahlung verweigert
Der Anleger war aus seinem Vertrag, einem Investment in Genussrechte, am 31.12.2016 durch reguläre Kündigung ausgeschieden. Eine zum 31.12.2017 fällige Auszahlung verweigerte die Gesellschafter aber mit Schreiben aus dem Dezember 2017 verweigert worden, mit der Begründung, die Gesellschaft habe über ihre Beteiligung an der ThomasLloyd Group Ltd. nahezu vollständig in illiquide, nicht an der Börse gehandelte Assets (Beteiligungen an Unternehmen, Projekten etc.) investiert. Die Thomas Lloyd Investments GmbH selbst halte als nicht-operative Beteiligungsgesellschaft nur eine begrenzte Liquidität für ihren Geschäftsbetrieb vor und sei somit für die Schaffung der Liquidität für Kündigungen auf Rückflüsse bzw. Verkaufserlöse aus den eingegangenen Beteiligungen angewiesen.
Die Thomas Lloyd Investments GmbH gehe aber, so das Schreiben aus dem Dezember 2017, davon aus, dass der geschilderte Prozess spätestens im Jahr 2019 abgeschlossen sein sollte. Bis dahin würden die Rückzahlungsansprüche der Anleger mit einem Zinssatz in Höhe von 5 Prozenzpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.
# Zahlungsaufforderung und Klageandrohung
Diese Zeitspanne war dem betroffenen Anleger allerdings zu langfristig, weshalb er sich an die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin wandte.
Nachdem Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht außergerichtlich auf Auszahlung gedrängt und Klage angekündigt hatte, wurde seitens der Gesellschaft überraschend schnell das noch ausstehende Auseinandersetzungsguthaben an den Anleger bezahlt.
# Unser Tipp vom Experten
Dr. Sven Tintemann kommentiert dies wie folgt: „Man mag hier an den Zufall glauben, dass die Gesellschaft nun plötzlich genug Liquidität hatte, um unseren Mandanten auszuzahlen. Fakt ist aber, dass sich Gesellschaften oft auf mangelnde Liquidität gegenüber ihren Anlegern bei Rückzahlungsansprüchen berufen, ohne hierzu konkrete Zahlen oder Fakten zu benennen. Die Anleger, die dann mit Klage auf Auszahlung drohen, werden meist schneller bedient, als dies bei anderen Anlegern der Fall ist, die einfach nur abwarten, bis sie vermeintlich an der Reihe sind. Lassen Sie sich also nicht von Schreiben ihrer Anlagegesellschaft, in denen von mangelnder Liquidität die Rede ist, abschrecken, sondern machen sie Druck, damit sie zeitnah an ihr Auseinandersetzungsguthaben gelangen.“
AdvoAdvice hat bereits mehrere Anlagegesellschaften auf Abrechnung sowie Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben gerichtlich mit Erfolg in Anspruch genommen. Wenden Sie sich bei Problemen und Fragen in diesem Bereich also gerne an unsere Experten. Diese stehen Ihnen telefonisch unter 030 – 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de zur Verfügung.