ThomasLloyd: Klage, Zustellung und Auszahlung an Anlegerin!

Auszahlung an Anlegerin nach Klage erfolgt

Anlegerin erhält 60.642,08 Euro nach Einreichung einer Klage von der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG ausgezahlt!

Auszahlung ohne Urteil

Wer unsere Blogbeiträge verfolgt, der wird schon häufiger Artikel gelesen haben, in denen Gerichte Unternehmen der ThomasLloyd-Gruppe zur Auszahlung gekündigter Anlagen verurteilt haben. Neu ist allerdings, dass ein Unternehmen der ThomasLloyd-Gruppe zahlt, bevor ein Urteil gefällt wurde.

Dieser besondere Fall ereignete sich kürzlich bei einer Mandantin der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, die sich vor gerade einmal 3 Monaten bei Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann meldete.

Im Gegensatz zu parallel geführten Verfahren, konnte hier kurz nach Einreichung einer Klage vor dem LG München II eine Auszahlung in Höhe von 60.642,08 Euro aus dem Konto der Mandantin bei der Postbank verbucht  werden und das ganz ohne Urteil!

Klage vor dem Landgericht München II

Geklagt hatte eine Anlegerin, die im Jahr 2020 bei der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein)  AG eine Anleihe mit der ISIN LI0477071513 mit einer Verzinsung von 3.075% in Höhe von 70.575 Euro gezeichnet hatte.

Zunächst zahlte die Anlagegesellschaft regelmäßig die vereinbarten Zinsen. Im April 2021 erhielt die Klägerin dann eine Rückzahlung von 10.000 Euro. Sie kündigte die gesamte Anleihe zum 31.12.2022. Die Auszahlung des eingezahlten Betrags solle hierbei schrittweise erfolgen und zwar zunächst 29.500 Euro zum 31.03.2023 sowie weitere 31.000 Euro zum 30.06.2023.

Die Kündigung und die Auszahlungstermine wurden der Klägerin auch zunächst durch die Anlegerverwaltung bestätigt. Eine Rückzahlung zu den vereinbarten Terminen erfolgte allerdings nicht.

Daher versuchte die Betroffene zunächst eigenständig per Email eine Auszahlung zu erzwingen. Da die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG es jedoch nicht nötig hielt, auf die Emails der Klägerin zu reagieren, lief dies erfolglos.

Leidglich eine undatierte Anlegerinformation erreichte die Klägerin, mit der Information, dass die Zahlungen von Zinsen im Dezember 2023 wieder aufgenommen wurden und alle ausgefallen Zinszahlungen nachgeholt werden würden. Was genau die Betroffene mit diesem Schreiben anfangen sollte, wusste sie selbst nicht, zumal sie nicht nur die Zinszahlungen verlangte, sondern die Rückzahlung der vollständigen Anleihe.

Daher beauftragte sie die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB mit der Durchsetzung ihrer Interessen.

Erfolgreiche Rückzahlung nach Klagezustellung

Rechtsanwalt Dr. Tintemann der schon häufig mit Anlagen der ThomasLloyd-Gruppe zu tun hatte, empfahl der Rat suchenden Anlegerin, eine Klage gegen die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG vor dem Landgericht München II einzureichen.

Rechtlich begründete er den Anspruch auf Rückzahlung von 60.575,00 Euro damit, dass die Klägerin die Anleihe wirksam gekündigt hatte, weshalb ihr ein Rückzahlungsanspruch zu 100% des Nennwertes zustand. Da für die Leistung weder eine Zeit bestimmt war, noch diese den Umständen entnommen werden konnte, war es der Betroffenen möglich, die Leistung sofort zu verlangen.

Nachdem die Klage am 05.06.2024 eingereicht wurde, wurde diese der Anlagegesellschaft durch das Landgericht München II am 12.07.2024 von Amts wegen zugestellt.

Am 17.07.2024 erfolge bei der Betroffenen in deren Depot bei der Baader Bank eine Wertpapierabrechnung über die gekündigte Anlage. Bereits zwei Tage später am 19.07.2024 konnte die Betroffene einen Zahlungseingang in Höhe von 60.642,08 Euro auf ihrem Konto verzeichnen.

Kommentar von AdvoAdvice

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann kommentiert den Auszahlungserfolg für die Kanzlei AdvoAdvice Rechtanwälte mbB wie folgt:

„Aus unseren Verfahren der letzten 5 ½ Jahres wissen wir, dass Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe nach Einreichung einer Klage nicht sofort zahlen. Vielmehr war es bisher meistens notwendig, nach einem Gerichtsurteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben, um die Ansprüche der Anleger erfolgreich umzusetzen und eine Zahlung zu erreichen. Es ist daher neu, dass eine Anlagegesellschaft der ThomasLloyd-Gruppe gleich nach Zustellung einer Klage die Zahlung an einen Anleger veranlasst. Ob es sich hierbei um einen Einzelfall handelt oder auch in anderen Fällen Zahlungen aus den Anleihen bei der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG erfolgen werden, bleibt abzuwarten. Wir werden hierzu in jedem Fall weiterhin berichten.“

Mehr als fünf Jahre Erfahrung in Sachen ThomasLloyd

Die Kanzlei AdvoAdvice berät und vertritt schon seit mehr als fünf Jahren Anleger der ThomasLloyd-Gruppe zu ihren Ansprüchen und deren gerichtlicher Durchsetzung. Konkret haben wir bereits Anleger zu folgenden Anlagen beraten:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
    • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
    • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
    • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
    • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
    • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
    • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
    • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
    • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung)
    • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
    • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
    • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen TL 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
    • Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
    • ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24 (Teilschuldverschreibungen)
    • Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

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