ThomasLloyd: Vierte Cleantech muss auszahlen!

Bereits seit Jahren berichten wir darüber, dass die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (VCI) Auszahlungen an Anleger mit immer wieder wechselnden Begründungen und angeblich schlechter Liquiditätssituation verweigert. Das Vorgehen der Kanzlei AdvoAdvice für zahlreiche Anleger gegen die VCI zeigt aber: Die Hinhaltetaktik ist langfristig nicht von Erfolg gekrönt.

Landgericht Osnabrück verurteilt zur Auszahlung

Nachdem wir bereits hier über die Klage und späteren Erfolg einer Anlegerin gegen die VCI berichtet hatten, wurde die VCI nunmehr erneut vom Landgericht Osnabrück mit klarer Begründung zur Auszahlung des ursprünglichen Anlagebetrags verurteilt (Urt. v. 30.10.2023 – 7 O 938/23). Hintergrund der Klage war, dass die Klägerin im Juni 2009 den Vertrag „ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Protected 2008/2020“ bei der VCI abgeschlossen hat und 14.000,00 € investierte. Bei dieser Vertragsart investiert die anlegende Person in Genussrechte, eine Beteiligungsform, die an den Unternehmenserfolg der Gesellschaft geknüpft ist. Der Vertrag endete regulär gemäß Laufzeitende zum 31.12.2020. Dennoch nahm die VCI zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt keine Auszahlung vor und begründete dies mit angeblich fehlender Liquidität.

Das Landgericht Osnabrück entschied, dass die VCI die Behauptung einer schlechten Liquiditätssituation nicht beweisen konnte. Der Vortrag der VCI im Klageverfahren war nicht substantiiert und deshalb irrelevant. Zudem rügte das Gericht die Vertragsbedingungen (Genussrechtsbedingungen) der VCI und war der Auffassung, dass diese teilweise schon nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und überdies teilweise unwirksam seien, weil sie gegen AGB-Recht verstoßen.

Zusätzlich konnte der den Prozess für die Klägerin führend Rechtsanwalt und Fachanwalt Kim Oliver Klevenhagen mit seinem Team der Kanzlei AdvoAdvice für die Anlegerin erreichen, dass nicht nur der ursprüngliche Anlagebetrag, sondern ein Betrag von 2,45 € pro eingezahltem Euro zurückgezahlt werden muss. Da die Anlegerin 14.000,00 € einzahlte, hat sie somit einen Betrag vom 34.300,00 € vom Gericht zugesprochen bekommen.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Die Kanzlei AdvoAdvice geht jedoch davon aus, dass auch das neue Urteil des Landgerichts Osnabrück vor dem zuständigen Oberlandesgericht Oldenburg Bestand haben wird. Denn das OLG Oldenburg hat bereits das frühere Urteil gegen die VCI  bestätigt, woraufhin die VCI ihre Berufung zurücknahm.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klevenhagen, Gründungspartner der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat, kommentiert die Entscheidung wie folgt:

„Ich freue mich, dass wir für unsere Mandantin einen weiteren Erfolg gegen die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft erringen konnten. Meine Mandantin wartet seit Jahren auf die Auszahlung des Ihr jetzt auch nach Meinung des LG Osnabrück zustehenden Betrages in Höhe der 2,45-fachen Einzahlungssumme. Die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft verspricht seit Jahren, dass eine Auszahlung erfolgen werde, doch leider vergeht bislang Jahr um Jahr, ohne das die Thomas Lloyd hier ihren Verpflichtungen nachkommt. Die von der VCI vorgelegten Begründungen überzeugen mich nicht, unsere Mandanten leben nicht nach dem Prinzip Hoffnung.

Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es sich lohnen kann, nicht weiter an die Versprechungen zu glauben, sondern selbst seine Ansprüche durchzusetzen. Betroffene sollten sich an einen spezialisierten Fachanwalt wenden um die Rechtslage bei ihren Thomas Lloyd Verträgen prüfen zu lassen und gegebenenfalls zeitnah handeln.“

Anspruch auf höhere Auszahlungssumme

Vom neuen Urteil profitieren diejenigen Anleger, welche die Verträge „ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Protected 2008/2020“ oder „ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Protected 2010/2022“ abgeschlossen haben. Für diese Anleger besteht eine gute Aussicht darauf, mehr als den eingezahlten Betrag zu erhalten.

Anleger, welche die Verträge „ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Growth 2009“ und „ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Growth 2010“ abgeschlossen haben, können, sofern die Verträge bereits beendet oder gekündigt sind, immerhin den ursprünglich eingezahlten Betrag zurückerhalten.

Die Kanzlei AdvoAdvice führt derzeit zahleiche Verfahren gegen die VCI und andere „Thomas Lloyd“ Gesellschaften, weitere Urteile des Landgerichts Osnabrück werden ergehen.

Anlegern ist vor diesem Hintergrund in jedem Fall zu raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich hinsichtlich der außergerichtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Die Rechtsprechung bestätigt die Auffassung der Anleger, dass die VCI sich nicht auf etwaige Rückzahlungsvorbehalte berufen kann. Anlegern ist also zu raten, sich daher mit einer Rückzahlung nicht übermäßig hinhalten zu lassen und ihre Rechtsansprüche prüfen zu lassen.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin hat Mandaten bezüglich der Thomas Lloyd Gruppe bereits eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich gerichtlich vertreten. Wir stehen Ihnen als Anleger mit Rat und Tat gerne zur Seite und sind auch jederzeit persönlich für Sie da. Wir verfügen aufgrund unserer langjährigen Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Unsere Fälle gegen ThomasLloyd

Die Kanzlei AdvoAdvice berät schon seit mehr als fünf Jahren Anleger der ThomasLloyd-Gruppe zu deren Ansprüchen und deren gerichtlicher Durchsetzung. Konkret haben wir bereits Anleger zu folgenden Anlagen beraten:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
  • FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg
  • Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
  • ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24 (Teilschuldverschreibungen)

 

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

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