ThomasLloyd: Vorläufige Insolvenzverwaltung für drei Firmen angeordnet!

Drei Insolvenzverfahren am AG Lingen (Ems)

Was Anleger jetzt wissen müssen!

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat am 20. Februar 2026 für drei Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Viele Investoren sind nun verunsichert. Wir klären auf, was dieser Schritt bedeutet und wie Sie jetzt reagieren sollten.

Die betroffenen Gesellschaften im Überblick

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat für die folgenden Firmen der ThomasLloyd-Gruppe Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen (Kanzlei Brinkmann & Partner) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt:

  1. ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Az. 18 IN 6/26)

  2. Cleantech Infrastruktur GmbH (Az. 18 IN 98/25)

  3. Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Az. 18 IN 100/25)

Es gilt hier allerdings, einige Feinheiten zu beachten. So wurde der Rechtsanwalt Dr. Morgan bei der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH zu einem sog. „starken  vorläufigen Insolvenzverwalter“ mit Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft bestimmt, bei den anderen beiden Gesellschaften allerdings nur zu einem sog. „schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter“, was bedeutet, dass die Verfügungsbefugnis noch bei dem Geschäftsführer der jeweiligen Gesellschaft Matthias Klein liegt. Entscheidung aber der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedürfen.

Warum die Kanzlei AdvoAdvice den Ton angibt

Nachdem unsere Kanzlei bereits am Freitag, den 20.02.2026, auf anwalt.de über die aktuellen Entwicklungen berichtet hatte, folgten am Montag, den 23.02.2026 auch Berichte in der Wirtschaftspresse.Renommierte Medien wie das Handelsblatt und die Wirtschaftswoche berichteten dabei über die Beschlüsse des Amtsgerichte Lingen (Ems) sowie über die Tätigkeit der Kanzlei AdvoAdvice und lieferten Zitate von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Dr. Sven Tintemann im Zusammenhang mit der konsequenten Vertretung von Anlegerinteressen.

Diese mediale Präsenz spiegelt unsere aktive Rolle wider: Die Fremdinsolvenzanträge für Anleger der Cleantech Infrastruktur GmbH sowie der entscheidende Antrag gegen die Holding wurden maßgeblich durch unsere Kanzlei vorangetrieben. Wir sichern damit proaktiv den Zugriff auf das noch vorhandene Vermögen für unsere Mandanten.

Erst kurz vor der Entscheidung des Amtsgerichts Lingen (Ems) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mehrere Nichtzulassungsbeschwerden der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH gegen Urteile des Oberlandesgerichts Oldenburg zurückgewiesen. Diese sind somit rechtskräftig geworden. Die Verfahren für die Anleger der Vierte Cleantech hatte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Kim Oliver Klevenhagen von der Kanzlei AdvoAdvice für die Anleger erstritten. Auch hier wäre als nächster Schritt somit ein Insolvenzantrag notwendig gewesen. Klevenhagen und sein Team hatten am 29.01.2026 den Geschäftsführer der Vierte Cleantech Matthias Klein mit einem Besuch der Gerichtsvollzieherin vor einer Vortragsveranstaltung des Auslandsverbands Schweiz der CDU-CSU in Lörrach überrascht und somit erwirkt, dass dieser eine Vermögensauskunft für die Vierte Cleantech abgeben musste.

Was bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung konkret?

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient primär der Sicherung der Vermögensmasse. Für Sie als Anleger sind folgende Punkte jetzt entscheidend:

  • Verfügungsverbot: Die Gesellschaften können nicht mehr eigenständig über Gelder verfügen. Die Transaktionen der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH und der Cleantech Infrastruktur GmbH bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Christoph Morgen. Die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH wurde mit einem vollständigen Verfügungsverbot belegt. Hier hat der vorläufige Insolvenzverwalter die alleine Kontrolle erhalten.
  • Zahlungsstopp: In dieser Phase fließen in der Regel keine Ausschüttungen oder Rückzahlungen mehr an Anleger. Die Gesellschaften hatten aber auch bereits vorher nicht an die betroffenen Anleger ausgezahlt, weder mit noch ohne rechtskräftigem Gerichtsurteil.
  • Noch keine Tabellenanmeldung: Forderungen können erst nach der formellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Für die Anleger der betroffenen Gesellschaften ist daher momentan noch nichts zu unternehmen.
  • Gerichtsverfahren bei Holding unterbrochen: Nach § 240 ZPO werden laufende Gerichtsverfahren nun kraft Gesetzes für die Anleger der  ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH wegen der „starken vorläufigen Insolvenzverwaltung“ unterbrochen. Anleger, die bisher noch kein rechtskräftiges Urteil gegen die betroffene Gesellschaft erstritten haben, müssen daher erst einmal warten, ob es zu einer Insolvenzeröffnung kommt. Er dann kann geprüft und entschieden werden, ob das „eingefrorene Verfahren“ durch oder gegen den Insolvenzverwalter wieder aufgenommen wird. Die Gerichtsverfahren bei der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH und der Cleantech Infrastruktur GmbH sind noch nicht nach § 240 Satz 2 ZPO kraft Gesetzes unterbrochen und können bzw. müssen bis zu einer endgültigen Insolvenzeröffnung weitergeführt werden.
  • Nachrangklausel jetzt relevant: Wichtig in der weiteren Prüfung der Forderung von Anlegern könnten auch Klauseln zum Nachrang der Forderung bei der Cleantech Infrastruktur GmbH werden. Diese Klauseln hatte bereits das Landgericht Osnabrück in Gerichtsfahren, die die Kanzlei AdvoAdvice geführt hatte, für unwirksam erachtet. Die Nachrangklausel kann darüber entscheiden, ob ein Anleger seine Forderung im 4. Rang des Insolvenzverfahren oder im Nachrang, somit dem 5. Rang des Insolvenzverfahrens (also nach allen anderen Gläubigern) anmelden kann.

Diese Gesellschaften sind nicht direkt betroffen

Die wichtigen Fondsgesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe wie die Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG sind aktuell nicht selbst im Insolvenzverfahren. Allerdings haben diese Gesellschaften, ebenso wie die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG, die ebenfalls nicht direkt von den Verfahren betroffen ist, erhebliche Gelder bei der Muttergesellschaft ThomasLloyd Infrastructure Holding GmbH (CTIH) angelegt. Die dortige Insolvenz hat somit indirekt massive Auswirkungen auf die Werthaltigkeit fast aller ThomasLloyd-Beteiligungen.

Aus der Sicht von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann stellt sich die Situation wie folgt dar: „Die CTIH ist die Spinne im Netz, bei der fast alle Fäden der ThomasLloyd-Gruppe zusammenlaufen. Hier wurden die Gelder der Anleger gepoolt und dann in Infrastrukturprojekte in Asien angelegt. Wieviel von dem Geld der Anleger noch vorhanden ist und was überhaupt wo investiert wurde, muss jetzt der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen. Die Erklärung des Anwalts der ThomasLloyd-Gruppe, dass sich die Insolvenzverfahren bald in Luft auflösen würden, weil die Holding GmbH einen Vertrag über 100 Mio USD abgeschlossen habe, halten wir nicht für belastbar.“

Anlageberater in Erklärungsnot – Neue Chancen auf Schadensersatz

Viele Anlageberater hatten besorgte Anleger über Jahre mit dem Hinweis auf eine baldige Restrukturierung vertröstet. Mit den aktuellen Insolvenzanträgen ist diese Argumentationsgrundlage aus Sicht der Kanzlei AdvoAdvice hinfällig.

„Die Berater müssen sich nun die Frage gefallen lassen, ob sie Anleger vollständig über die Risiken und den Zustand der Anlagefirmen aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann.

Für betroffene Anleger hat die Kanzlei AdvoAdvice bereits vor verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten Schadensersatz wegen Falschberatung erstritten, um so das investierte Kapital direkt vom Anlageberater bzw. der hinter dem Berater stehenden Haftpflichtversicherung zurückzuerhalten, ganz unabhängig von einer womöglich im Insolvenzverfahren zu erwartenden Quote.

Mehr als sieben Jahre Erfahrung und Erfolge in Sachen ThomasLloyd

Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB vertritt bereits seit 7 Jahren Anleger der ThomasLloyd Gruppe und kann daher auf eine sehr breite Erfahrung mit den Kapitalanlagen der einzelnen Anlagegesellschaften zurückblicken. Wir haben bereits mehr als 1.000 Anleger beraten und viele von Ihnen sogar rechtlich vertreten.

Betroffene Anleger können ihre Angelegenheit gerne per Post oder per Email übersenden. Eine Kontaktaufnahme ist über die Emailadresse info@advoadvice.de oder unter der Telefonnummer 030 921 000 40 möglich.

Bisher wurden die Anleger durch die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice u.a. zu folgenden Anlagen / Themen beraten:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Komplementärin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management GmbH als Beratungsfirma (nunmehr firmierend unter ThomasLloyd Climate Solutions GmbH)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung von Typ 04/2014, Typ 02/2015, Typ 20/2016, Typ 04/2018, Typ 02/2020, Typ 01/2024)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH – (Teilschuld-Verschreibungen vom Typ ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24)
  • Cleantech Infrastrukur GmbH (Duo-Zins Anleihe)
  • Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen
  • ThomasLloyd Datenleck
  • Klagen gegen Berater / Vermittler wegen Falschberatung

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

Über unsere Erfolgs, auch in Sachen ThomasLloyd berichten wir regelmäßig in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog

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