Thormann Capital – Nachrangklausel bei Leo One Verträgen unwirksam

Das OLG München hat in einem Musterprozess ein wegweisendes Urteil zu Gunsten der Anleger der Thormann Capital GmbH (ehemals Leo One GmbH) gesprochen. Das Gericht entschied in einem gegen den Insolvenzverwalter der Thormann Capital geführten Rechtsstreit mit Urteil vom 25.04.2018 zu Gunsten des durch AdvoAdvice vertretenen Anlegers und hob somit die erstinstanzlich Entscheidung des LG München I, welches die Klage noch abgewiesen hatte, auf.

AdvoAdvice Erfolg vor OLG München

# Forderungsanmeldung nun möglich

Der durch AdvoAdvice vertretene Insolvenzgläubiger wird nun seine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle der Thormann Capital GmbH anerkannt bekommen. Das bedeutet, dass er von dem für ihn schlechten Nachrang, in einen normalen Rang als Insolvenzgläubiger rutscht.

# GreenUp Anleger profitieren stark von der Entscheidung

Faktisch wurde somit also eine Frage von Zahlung aus der Insolvenzmasse oder Totalausfall zu Gunsten der Thormann Anleger mit dem Vertragstyp GreenUp entschieden.

Für Anleger von anderen Vertragsvarianten, welche es ebenfalls bei der Thormann Capital GmbH (ehemals Leo One) gab, bleibt abzuwarten, wie die Gericht und ggf. der Insolvenzverwalter mit der nunmehr vorliegenden Entscheidung umgehen werden.

# Entscheidung rechtskräftig

Die Entscheidung ist rechtskräfig, da das OLG München die Revision nicht zugelassen und den Streitwert auf 50% der Insolvenzforderung, somit 9.500 Euro festgesetzt hat.

# Insolvenzanmeldung nachträglich möglich

Anleger der Thormann Capital, die Gelder bei der Gesellschaft zu einem Vertrag vom Typ GreenUp angelegt haben, sollten daher, falls noch nicht geschehen, ihre Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anmelden. Es kann sein, dass dieser die Anleger auch noch einmal anschreiben und zur Forderungsanmeldung auffordern wird.

Für die von ihr vertretenen Anleger wird die Kanzlei AdvoAdvice die Forderungen selbstverständlich bei Bedarf nachmelden, so dass hier für Mandanten von AdvoAdvice nichts Weiteres zu unternehmen ist.

 

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