Das Landgericht Mosbach hat den ehemaligen Geschäftsführer der Leo One, Michael H., der sich zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Untersuchungshaft in München Stadelheim befand, zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Ebenfalls verurteilt wurden ein mit der Abwicklung einer Lebensversicherung betrauter Rechtsanwalt Michael M. sowie die von ihm genutzte Abwicklungsfirma Lexecute GmbH.
Seine Entscheidung begründete das LG Mosbach damit, dass die Verträge vom Typ GreenUp-Investmentvertrag, welche die Leo One Investment GmbH (später Thormann Capital GmbH) nutzte, eine unwirksame, weil für den Verbraucher intransparente Klausel enthalten würde. Die Verträge stellten, so die Rechtsauffassung des LG Mosbach daher ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft dar, welches die seinerzeit Beteiligten ohne Erlaubnis der BaFin betrieben. Daher sei der ehemalige Geschäftsführer in der Haftung, so das LG Mosbach.
Ebenfalls in der Haftung sah das Gericht die Firma Lexecute GmbH, welche Lebensversicherungen von Anlegern gekündigt und Gelder an die Leo One weitergeleitet hatte. Dies begründete das LG Mosbach mit einer Verletzung von Nebenpflichten aus dem abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der klagenden Anlegerin und der Lexecute.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die verurteilten Beklagte noch Rechtsmittel in Form des Einspruchs gegen eine Versäumnisurteil bzw. der Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung des LG Mosbach einlegen können.
Rechtsanwalt Dr. Tintemann, der die hier in erster Instanz erfolgreiche Klage für die betroffene Anlegerin geführt hat, kommentiert:
„Interessant ist an diesem Fall, dass das LG Mosbach die Klausel über die qualifizierte Nachrangigkeit des Darlehens als Intransparent und daher unwirksam bewertet hat. Dieses hatte z.B. das LG München I in einem Rechtsstreit gegen den Insolvenzverwalter der Thormann Capital GmbH anders beurteilt. Es bleibt daher spannend bei der Frage um die Wirksamkeit der Nachrangklausel. Sollte sich diese als unwirksam herausstellen, was nun wieder wahrscheinlicher geworden ist, könnten noch zahlreiche Anleger der Thormann Capital GmbH ihre Forderung beim Insolvenzverwalter nachträglich anmelden.“
Neu ist auch, dass ein Gericht eine Haftung bei Kündigung der Lebensversicherung aus den GreenUp Verträgen beim eingeschalteten Abwickler (zumeist ein Rechtsanwalt) aus Nebenpflichtverletzung des Geschäftsbesorgungsvertrages angenommen hat. Dies war bisher in dieser Klarheit und Eindeutigkeit ebenfalls noch durch kein Gericht so erfolgt.