Trautman Son´s Kapital – Aktien und Festgeldanlagen – Bafin warnt erneut

Nach eigenen Angaben auf ihrer Homepage hat sich die angeblich 2006 gegründete TSK Trautman Son´s Kapital BV mit angeblichem Sitz in London auf Kapitalberatung und -verwaltung spezialisert und  behauptet von sich, „einer der wichtigsten Akteure im Kapitalmanagement“ zu sein. Man habe sich in letzter Zeit „zunehmend auf Kryptowährungen“ spezialisiert, aber auch  im Bereich der Festgeldanlagen und Immobilien sei man engagiert.  

Die spezialisierten Rechtsanwälte von AdvoAdvice beobachten diesen Anbieter von Kapitalanlagen schon länger kritisch.  Bereits am 20.05.2022 hatte die BaFin vor dem angeblichen Anbieter „Trautman Son´s BV oder Trautman Son´s SRL“ gewarnt., weil dort angebotene Festgeldanlagen und/oder angebliche vorbörsliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (kurz: Porsche AG) unrechtmäßig seien und weder von der Volkswagen AG noch von einer ihrer Tochtergesellschaften stammten.

Die BaFin meldet nun, dass diese einen hinreichend begründeten Verdacht habe, dass die  Trautman Son´s Kapital in Deutschland Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

BaFin Meldung

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nacheigener Meldung vom 27.06.2022 Anhaltspunkte dafür, dass die TSK Trautman Son´s  für diese Investmentmöglichkeit gegen die Prospektpflicht verstoßen worden haben könnte.

In der Meldung gibt die BaFin auch die aktuelle Gesetzeslage wieder:  

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Trautman Son’s Kapital kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Außerdem können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Es sollte aber beachtet werden, dass nach der Meldung der BaFin vom 27.06.2022 nicht automatisch geklärt ist, ob es sich bei der von der Trautman Son´s  Kapital angebotenen Aktien und der Art und Weise des Angebotes nach Ansicht der BaFin ohne einen von der Bafin gebilligten Verkaufsprospekt hier um einen rechtskräftig festgestellten Pflichtenverstoß handelt. Gegen Entscheidungen und Meldungen der BaFin sind Rechtsmittel möglich.

Bedeutung für Anleger bei  Trautman Son´s Kapital? 

Im Vertrauen auf ein rechtssicher angebotenes Anlageprodukt dürften Investoren, die über die TSK Trautman Son´s vermeintlich in Festgeld oder angebliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG  investiert haben nun mehr verunsichert sein und sich fragen, ob sich für Sie wegen der Folgen der BaFin Meldung nun Ansprüche ergeben.

Folge ist nun, dass hier die Anleger viele Fragen haben dürften, zumal die BaFin mit Ihrer Meldung jetzt eine Maschinerie in Gang gesetzt hat. Sollte sich nach etwaig durch die Trautman Son´s  eingelegten Rechtsmitteln bewahrheiten, dass Verstöße gegen die Prospektpflicht vorliegen, dann ergäben sich viele Folge-Fragen, beispielsweise ob und wie eine Beratung vor Abschluss des Investments mögliche Risken hinsichtlich der Prospektfrage behandelt hat und ob oder welche Personen für etwaig eingetretene Schäden haften könnten.

Wie bekommt man sein Geld wieder?

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen. 

Grundsätzlich kommen bei unseriösen Anbietern oder bei ordnungswidrig  oder gar strafrechtlich relevant handelnden Organisationen neben zivilrechtlichen und strafrechtlichen  Möglichkeiten, die lang und ungewiss sein können, auch  ungewöhnliche Wege und die die Inanspruchnahme ebenfalls haftbarer, und vor allem greifbarer Dritter in Betracht. Auch im Bereich der internationalen Geldwäscheregularien gibt es Instrumentarien, die im Einzelfall  genutzt werden können.     

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung, damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

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