Widerruf von Finanzierungen für Solaranlagen möglich?

Widerrufe, Widerrufe, Widerrufe…

Widerruf von Immobilienfinanzierungen, Widerruf von Kfz-Finanzierungen, Widerspruch bei Lebensversicherungsverträgen, eigentlich kann der Verbraucher fast alle von ihm abgeschlossenen Verträge widerrufen. Voraussetzungen hierfür sind entweder, dass das Widerrufsrecht rechtzeitig ausgeübt wird oder dass die Widerrufsbelehrung Belehrungsfehler enthält.

# Darlehen für Solaranlage widerrufen

Daher ist es auch möglich, die Finanzierung des Kaufs einer Solaranlage gegenüber der finanzierenden Bank zu widerrufen, sofern in der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages ein Belehrungsfehler vorliegt.

Wenn ein Verbraucher auf dem eigenen Hausdach oder auch andernorts eine Solaranlage installiert und die Anschaffung der Anlage über eine Bank mit einem Darlehen finanziert hat, kann er bei Belehrungsfehlern in der Widerrufsbelehrung die Finanzierung womöglich widerrufen.

# Verbundenes Geschäft und Widerrufsbelehrung prüfen lassen

Bekannt geworden sind bei AdvoAdvice Verfahren gegen die UmweltBank AG aus Nürnberg, welche ein Darlehen unter der Überschrift Kreditvertrag Solarstorm erzeugen an interessierte Kreditnehmer vergeben hatte.

Besonders interessant dürfte die Prüfung von Widerrufsmöglichkeiten dann sein, wenn der Kredit gleich mit dem Kauf der Solarstromanlage gleichzeitig abgeschlossen wurde. Hier könnte dann nämlich ein sog. verbundendes Geschäft vorliegen, welches zusätzliche Belehrungsanforderungen für die finanzierende Bank mit sich bringen würde, welche oftmals übersehen oder vergessen wurden.

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