Zahl der Anfragen zu Regelinsolvenzen nimmt zu

Erhöhte Anfragen nach Regelinsolvenzen

In der Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin melden sich seit einigen Wochen verstärkt Selbständige und Kleinunternehmer, die sich nach einer Regelinsolvenz mit Restschuldbefreiung erkundigen. Oft geht es dabei um eine erste Information zu den Möglichkeiten, welche die Insolvenzordnung für die Mandanten bietet.

Diese schildern häufig, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie und der hieraus resultierenden Schließungen ihrer Geschäfte (z.B. Cafes, Restaurants, Imbissbuden) nicht mehr dazu in der Lage seien, offene Rechnungen zu begleichen. Auch staatliche Fördermaßnahmen sind dann nicht immer die richtige Lösung, insbesondere, wenn der eigene Betrieb schon vor der Krise finanziell nicht gut aufgestellt war. Hier ist dann eine Förderung nicht immer darstellbar.

Die Corona Pandemie ist dann oft der letzte Auslöser in einer Kette von bereits vorher unguten Ereignissen, der die Betroffenen dann dazu bringt, sich Gedanken über die eigene Insolvenz und Restschuldbefreiung zu machen.

Antrag nicht verpflichtend, aber oft sinnvoll

In der rechtsanwaltlichen Beratung muss dann oft geprüft werden, wie hoch der Schuldenberg bereits ist und ob eine Schuldenbereinigung bzw. Umschuldung helfen würde. Ist dies nicht sinnvoll oder sogar nicht möglich, dann verbleibt oft noch die Frage danach, ob die bisherige Tätigkeit im Rahmen der Selbständigkeit weitergeführt werden kann oder aufgegeben werden sollte.

Zudem ist zu klären, ob ein Wechsel in das Verfahren der Verbraucherinsolvenz möglich und sinnvoll ist. Dies ist nur möglich, wenn die Anzahl der Gläubiger überschaubar ist und die selbständige Tätigkeit beendet wird.

Ein Insolvenzantrag ist für Selbständige oder Kleingewerbetreibende indes nicht verpflichtend. Eine Insolvenzantragspflicht besteht nach § 15 a InsO nur für juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit bei Überschuldung nach § 19 InsO und bei Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO.

Hilfe vom Rechtsanwalt oft sinnvoll

Wir empfehlen Betroffenen, die sich Gedanken über einen Antrag auf Eröffnung der Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz (die oft auch als Privatinsolvenz) bezeichnet wird) machen, sich anwaltliche Hilfe und Rechtsrat zu suchen.

Oft kann hierdurch Klarheit geschaffen werden, was in der Zukunft die richtigen nächsten Schritte sind. Zudem kann der Rechtsanwalt beim Ausfüllen von Anträgen helfen oder mit Gläubigern zur Klärung von offenen Fragen in Kontakt treten.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte hilft bei Anfragen gerne weiter. Dr. Sven Tintemann berät seit 14 Jahren Mandanten bei Regelinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen. Rufen Sie gerne an unter 030 921 000 40 oder schreiben Sie eine Email an info@advoadvice.de.

 

Inhaltsverzeichnis

Kennen Sie schon diese Beiträge?