Zweite Cleantech verlangt Zahlung und droht mit Klage

Zweite Cleantech droht mit Klage

Kurz vor Weihnachten fordert die Zweite Cleantech ihre Anleger zur Zahlung offener Einzahlungen auf und droht ihnen mit Klage. Was Anleger jetzt wissen müssen!

Hintergrund zu Anlagen bei Zweite Cleantech

Die Zweite Cleantech hatte Anlegern angeboten, sich im Rahmen einer Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft zu beteiligen und auf die Investitionssumme monatliche Raten als Einlage über eine Laufzeit von 10 Jahren oder sogar länger zu bezahlen.

Teilweise wurden die Rateneinlagen als eine Art Sparvertrag verkauft und zusammen mit Einmalanlagen bei der Dritte Cleantech oder Fünfte Cleantech angeboten. Letztgenannte Gesellschaften zahlen schon seit Herbst 2020 nicht mehr an die Anleger die monatlich avisierten Ausschüttungen aus.

Seit dem Jahr 2023 hatte die Zweite Cleantech teilweise mehrfach monatliche Abbuchungen vorgenommen. Dieses hatte bei vielen Anlegern zu Unverständnis geführt und auch zum Rückruf der mehrfach erfolgten Lastschriften sowie Widerrufen der erteilten Einzugsermächtigungen.

Teilweise waren dann keine monatlichen Einzüge mehr durch die Anlagegesellschaft erfolgt. Diese hatte es dann den Anliegern aufgegeben, die monatlichen Raten selbst zu überweisen. Dieser Aufforderung sind viele Anleger nicht nachgekommen, da sie aufgrund von Informationsschreiben der ThomasLloyd Gruppe mit schwammiger Zukunftsperspektive und auch kritischer Berichterstattung im Internet und in der Fachpresse misstrauisch geworden waren.

Nunmehr meldet sich die Wweite Cleantech kurz vor Weihnachten bei ihren Anlegern, bei denen noch offene Ratenzahlungen vorhanden sind und fordert diese nachdrücklich zum Ausgleich der offenen Raten auf. Sollte ein Ausgleich bis zum 27.12.2024 nicht erfolgen, wird mit einer Klage gedroht. Dies versetzt die Anleger nunmehr kurz vor dem Heiligen Abend in Aufruhr. Viele fragen sich, ob sie jetzt ihr Weihnachtsgeld an die ThomasLloyd überweisen müssen.

Handlungsempfehlung von Kanzlei AdvoAdvice

Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB vertritt bereits seit vielen Jahren Anleger,  die ihre Gelder bei der ThomasLloyd-Gruppe investiert haben.

Für Anleger der Zweite Cleantech wurden schon mehrfach Beteiligungen gekündigt und auch widerrufen. Nach den anwaltlichen Schreiben wurde den Anlegern in der Vergangenheit auch bereits mit einer gerichtlichen Durchsetzung angeblich offener Forderungen gedroht. Eine Klage ist jedoch bisher gegen Mandanten der Kanzlei AdvoAdvice nie erfolgt.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der die Anleger der Zweite Cleantech bereits seit vielen Jahren berät, sieht einer Drohung der Zweite Cleantech mit Klage daher gelassen entgegen.

Er rät den Anlegern dazu, auf keinen Fall die offene Forderung bis zum 27.12.2024 zu begleichen. Die Anleger sollten sich lieber anwaltlichen Rat von einem Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht suchen.

Ist gibt  mehrere gute Gründe dafür, warum die Anleger nicht zur Zahlung verpflichtet sind.

Unter anderem ist die Anlagegesellschaft mit ihren Jahresabschlüssen im Verzug. Die Anleger können daher ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Auch über eine außerordentliche Kündigung oder die Möglichkeit zum Widerruf der Kapitalanlage sollten sich die betroffenen Anleger beraten lassen, um hier nicht weiter in eine ungewisse Zukunft der Fondgesellschaft investieren zu müssen.

Es ist allerdings wichtig, so der Experte, dass die Anleger sich rechtlich absichern und nicht einfach ohne eine Erklärung an die Anlagegesellschaft bzw. ohne Rechtsrat die Zahlungen einstellen.

Erfahrung seit mehr als fünf Jahren in Sachen ThomasLloyd

Die Kanzlei AdvoAdvice berät und vertritt schon seit mehr als fünf Jahren Anleger der ThomasLloyd-Gruppe zu Ansprüchen und deren gerichtlicher Durchsetzung. Konkret haben wir bereits Anleger zu folgenden Anlagen beraten:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
  • ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24 (Teilschuldverschreibungen)
  • Cleantech Infrastrukur GmbH (Duo-Zins Anleihe)
  • Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

Über unsere Erfolgs, auch in Sachen ThomasLloyd berichten wir regelmäßig in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog

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