Schufa
Schufa-Eintrag nach Identitätsdiebstahl: unrechtmäßig und angreifbar



Ihre Ansprechpartner: Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen und Dr. Raphael Rohrmoser.

Das Wichtigste in Kürze
Wurde in Ihrem Namen ein Vertrag oder Kredit abgeschlossen, den Sie nie beauftragt haben, könnte der daraus entstandene Schufa-Eintrag von Anfang an unrechtmäßig sein – denn es fehlt jede vertragliche Grundlage. Solche Einträge durch Identitätsmissbrauch könnten daher grundsätzlich angreifbar sein und nach Art. 17 DSGVO zur Löschung in Betracht kommen. Ob und in welchem Umfang ein Löschungsanspruch greift, ist stets im Einzelfall zu prüfen.
Wie entsteht ein Schufa-Eintrag durch Identitätsmissbrauch?
Bei einem Identitätsdiebstahl nutzt eine dritte Person Ihre persönlichen Daten – Name, Anschrift, Geburtsdatum, teils Ausweis- oder Kontodaten – um in Ihrem Namen Geschäfte abzuschließen. Typische Muster sind ein online beantragter Kredit, ein Mobilfunk- oder Ratenvertrag oder eine Warenbestellung auf Rechnung.
Zahlt der Täter nicht, meldet das betroffene Unternehmen die vermeintlich offene Forderung als Zahlungsstörung an die Schufa. Für Sie als tatsächlich betroffene Person entsteht so ein negativer Schufa-Eintrag, obwohl Sie mit dem zugrunde liegenden Vertrag nie etwas zu tun hatten. Betroffene bemerken das oft erst, wenn ein Kredit, ein Mietvertrag oder eine Bestellung ohne erkennbaren Grund abgelehnt wird.
Weil in diesen Fällen bereits die vertragliche Grundlage fehlt, unterscheidet sich die rechtliche Ausgangslage deutlich von einer regulären, tatsächlich entstandenen Zahlungsstörung, für die die üblichen Schufa-Löschfristen gelten. Ein solcher Eintrag könnte von Beginn an ohne Rechtsgrundlage gespeichert worden sein.
Woran Sie einen Identitätsdiebstahl erkennen können
Es gibt viele Hinweise auf einen Identitätsdiebstahl. Typische Warnsignale sind zum Beispiel:
Erkennen Sie eines dieser Muster, lohnt der genaue Blick in Ihre Schufa-Daten – und gegebenenfalls schnelles Handeln.
- Unerwartete PostIdent-Aufforderungen: Sie werden aufgefordert, ein PostIdent-Verfahren durchzuführen, obwohl Sie nichts beantragt haben.
- Geballte fremde Anfragen in Ihrer Schufa-Übersicht: In Ihrer Datenkopie tauchen gehäuft Kredit- oder Vertragsanfragen auf, die nicht von Ihnen stammen.
- Rechnungen, Mahnungen oder Vertragsbestätigungen zu Verträgen, die Sie nie abgeschlossen haben.
- Ablehnungen ohne erkennbaren Grund bei Kredit, Mietvertrag oder Bestellung.
Ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen kostenlos.
Anliegen schildernWas ist der Schufa-„Fraud-Pool"?
Der sogenannte Fraud-Pool ist ein Warn- und Hinweissystem, über das teilnehmende Unternehmen und die Schufa Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Betrug und Identitätsmissbrauch austauschen. Ziel ist es, verdächtige Vorgänge früher zu erkennen und weitere Schäden zu verhindern.
Für Betroffene eines Identitätsdiebstahls kann der Fraud-Pool zweischneidig sein: Einerseits kann ein Hinweis dabei helfen, künftige Missbrauchsversuche mit Ihren Daten zu stoppen. Andererseits könnten unzutreffende oder nicht mehr erforderliche Einträge auch hier zu Nachteilen führen. Wie der Fraud-Pool funktioniert und welche Rolle er im Einzelfall spielt, erläutert unser Blogbeitrag Was ist eigentlich der Schufa-Fraud-Pool? ausführlicher.

Welche Schritte könnten sinnvoll sein?
Bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch könnten die folgenden Schritte in Betracht kommen – die konkrete Reihenfolge und Ausgestaltung sollten im Einzelfall geprüft werden:
Die Durchsetzung gegenüber Unternehmen und Auskunftei erfordert häufig eine sorgfältige Aufbereitung des Sachverhalts. Unsere Kanzlei kann die Beauftragung zur Löschung eines Schufa-Eintrags übernehmen und den Vorgang bundesweit begleiten.
- Strafanzeige erstatten: Eine Strafanzeige ist nicht zwingend, aber unbedingt zu empfehlen. Damit geben Sie auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu erkennen, dass Sie nicht Vertragspartner in dem Vorgang wurden – das hilft als gewichtiges Indiz bei der Bekämpfung des Schufa-Eintrags weiter.
- Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern: Über die Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO lässt sich einsehen, welche Daten die Schufa zu Ihnen gespeichert hat und welches Unternehmen den Eintrag veranlasst hat.
- Datenauskunft beim vermeintlichen Vertragspartner beantragen: Auch bei dem Unternehmen, das den Vertrag mit dem Täter geschlossen hat, können Sie eine Datenauskunft beantragen – so lassen sich gegebenenfalls Beweise sichern, etwa zu den beim Abschluss verwendeten Daten.
- Löschung nach Art. 17 DSGVO verlangen: Fehlt für den Eintrag jede Rechtsgrundlage, könnte ein Anspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO bestehen, der gegenüber Schufa und meldendem Unternehmen geltend gemacht werden kann.
Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein kann
Bei Identitätsmissbrauch stehen Sie oft mehreren Parteien gegenüber: dem meldenden Unternehmen, der Schufa und gegebenenfalls Inkassodienstleistern. Ein Anwalt für Schufa-Recht kann die Ansprüche bündeln, die Kommunikation führen und die datenschutzrechtlichen Grundlagen im konkreten Fall bewerten.
Bei AdvoAdvice bearbeiten Dr. Raphael Rohrmoser (Fachanwalt für IT-Recht) und Dr. Sven Tintemann (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) Schufa-Fälle bundesweit. Die Kanzlei hat die wegweisenden Verfahren zum Schufa-Datenschutz vor dem Europäischen Gerichtshof 2023 (C-26/22 und C-64/22) alleine geführt – und gewonnen. Diese Entscheidungen dominieren seither die rechtliche Bewertung von Schufa-Einträgen in Deutschland.
Ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen kostenlos.
Anliegen schildernWas Mandantinnen und Mandanten sagen
Herr Rohrmoser ist ein kompetenter Anwalt der mich in der Schufa Sache sehr gut vertreten hat
Herr Dr. Tintemann und sein Team hat mir bei einer scheinbar ausweglosen Problemstellung sehr geholfen. Weiter zu empfehlen.
Ich wurde von Herrn Rechtsanwalt Tintemann in jeder Situation hervorragend und sehr kompetent beraten. Ich fühlte mich zu jeder Zeit in "sehr guten Händen " Ich würde zu jeder Zeit Herrn Tintemann weiter empfehlen, und Ihn wenn nötig immer wieder um Hilfe bitten.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ein Schufa-Eintrag durch Identitätsdiebstahl gelöscht werden?
Wenn kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, könnte der Eintrag ohne Rechtsgrundlage gespeichert worden sein und nach Art. 17 DSGVO zur Löschung in Betracht kommen. Ob ein Löschungsanspruch besteht, ist im Einzelfall zu prüfen.
Woher weiß ich, dass ein Eintrag durch Missbrauch entstanden ist?
Über die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO lässt sich einsehen, welche Einträge gespeichert sind und welches Unternehmen sie veranlasst hat. Erkennen Sie einen Vertrag nicht wieder oder finden Sie geballte Anfragen, die nicht von Ihnen stammen, könnte ein Missbrauch vorliegen.
Muss ich zuerst eine Strafanzeige stellen?
Eine Strafanzeige ist nicht zwingend, aber unbedingt zu empfehlen. Sie geben damit auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu erkennen, dass Sie nicht Vertragspartner in dem Vorgang wurden. Das hilft als gewichtiges Indiz bei der Bekämpfung eines Schufa-Eintrags weiter.
Was bedeutet ein Eintrag im Fraud-Pool für mich?
Der Fraud-Pool dient dem Austausch von Hinweisen zu Betrug und Identitätsmissbrauch. Er kann vor weiterem Missbrauch schützen, unzutreffende Hinweise könnten aber Nachteile mit sich bringen. Wichtig zu wissen: Wer selbst versucht hat, zum Beispiel mit gefälschten Kontounterlagen einen Kredit zu erlangen, kann im Fraud-Pool auch mit einem Bezug als Täter aufgenommen werden. Eine Prüfung im Einzelfall wird empfohlen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Sie vermuten einen Schufa-Eintrag durch Identitätsmissbrauch? Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen. In einer kostenlosen Ersteinschätzung bewerten wir, ob der Eintrag angreifbar sein könnte und welche Schritte in Ihrem Fall in Betracht kommen.
Weiterführend
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