Schufa

Schufa-Eintrag löschen: Kosten und Anwaltsgebühren im Überblick

Dr. Sven TintemannKim Oliver KlevenhagenDr. Raphael Rohrmoser

Ihre Ansprechpartner: Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen und Dr. Raphael Rohrmoser.

Zwei Personen im Gespräch an einem Schreibtisch

Das Wichtigste in Kürze

Die Ersteinschätzung eines Schufa-Eintrags ist bei AdvoAdvice kostenlos und unverbindlich. Je nach Sachlage und Erfolgsaussichten erfolgt die erste Einschätzung entweder schriftlich oder in einem kurzen Telefonat. Entstehen darüber hinaus Kosten für eine anwaltliche Beauftragung, richten sich diese grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – also nach gesetzlich geregelten Gebühren. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten in vielen Fällen übernehmen; ob Deckung besteht, klärt die Kanzlei gerne vorab mit einer Deckungsanfrage bei der Versicherung.

Kostenangst ist bei Betroffenen häufig der größte Grund zu zögern. Diese Seite erklärt daher ausschließlich die Kostenseite: was eine anwaltliche Löschung kosten kann, wer zahlt und wie sich ein finanzielles Risiko vor der Beauftragung ausschließen lässt. Wie eine Löschung inhaltlich abläuft und welche Fristen gelten, ist auf der Seite Schufa-Eintrag löschen lassen beschrieben.

Was kostet die kostenlose Ersteinschätzung – wirklich nichts?

Die kostenlose Ersteinschätzung ist der erste Schritt und für Betroffene tatsächlich unverbindlich und ohne Kosten. Je nach Sachlage und Erfolgsaussichten erhalten Sie die erste Einschätzung schriftlich oder in einem kurzen Telefonat. In diesem Rahmen prüft die Kanzlei, ob ein Eintrag überhaupt angreifbar erscheint – etwa weil eine Löschfrist bereits abgelaufen sein könnte oder die Datenverarbeitung im Einzelfall rechtlich fragwürdig wäre.

Erst wenn Betroffene sich nach dieser Einschätzung bewusst für eine Beauftragung entscheiden, entstehen weitere Kosten. Ob ein anwaltliches Vorgehen im konkreten Fall sinnvoll erscheint, lässt sich ergänzend unter Anwalt für Schufa einordnen. Ein Vorkasse-Risiko ist mit der Ersteinschätzung nicht verbunden.

Wie hoch könnten die Anwaltskosten nach RVG sein?

Entscheiden sich Betroffene für eine Beauftragung, richten sich die Anwaltsgebühren grundsätzlich nach dem RVG. Das bedeutet: Die Vergütung ist gesetzlich geregelt und wird nicht frei verhandelt oder willkürlich festgelegt. Die konkrete Höhe kann dabei je nach Gegenstandswert, Umfang und Schwierigkeit des Falls variieren. Wichtig zu wissen: Der Gegenstandswert richtet sich dabei nicht nach der Höhe der eingetragenen Forderung, sondern nach dem Interesse an der Löschung des Eintrags.

Aus diesem Grund lässt sich kein pauschaler Festbetrag seriös nennen, der für jeden Fall gelten würde. Fest steht jedoch: Die zu erwartenden Kosten werden vor einer Beauftragung transparent benannt, sodass Betroffene wissen, worauf sie sich einlassen, bevor sie einen Auftrag erteilen. So bleibt die Kostenentscheidung planbar.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung den Schufa-Fall?

In vielen Fällen kann eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Vorgehens gegen einen Schufa-Eintrag übernehmen – etwa im Rahmen eines Daten- oder Vertragsrechtsschutzes. Ob im Einzelfall tatsächlich Deckung besteht, hängt jedoch von den konkreten Versicherungsbedingungen ab und müsste individuell geprüft werden.

Damit Betroffene hier nicht selbst in Vorleistung gehen, stellt die Kanzlei gerne eine Deckungsanfrage bei der Versicherung. So lässt sich schon vor der eigentlichen Beauftragung klären, ob und in welchem Umfang die Versicherung einspringt – ohne dass für Betroffene ein finanzielles Risiko entsteht.

Die drei Partner der Kanzlei AdvoAdvice in den Büroräumen

Wer trägt die Kosten, wenn der Schufa-Eintrag angreifbar ist?

Erweist sich ein Eintrag als rechtswidrig, kann grundsätzlich ein Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO in Betracht kommen.

Wichtig zur Einordnung: Der bloße Ausgleich einer Forderung begründet nach der Rechtsprechung des BGH keinen automatischen Löschungsanspruch. Ebenso hat der BGH (Urteil vom 18.12.2025, I ZR 97/25) klargestellt, dass erledigte Zahlungsstörungen nicht zwingend sofort gelöscht werden müssen und die branchenüblichen Fristen grundsätzlich gelten. Ob ein Eintrag angreifbar ist, lässt sich daher erst nach individueller Prüfung beurteilen – genau das ist Aufgabe der kostenlosen Ersteinschätzung.

Ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen kostenlos.

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  • Ersteinschätzung kostenlos und unverbindlich – je nach Sachlage schriftlich oder in einem kurzen Telefonat, kein Vorkasse-Risiko.
  • Weitere Kosten grundsätzlich nach RVG (gesetzliche Gebühren, kein Fantasiepreis).
  • Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung, wo vorhanden – die Kanzlei übernimmt das gerne.
  • Transparente Aufklärung über zu erwartende Kosten vor jeder Beauftragung.

Was Mandantinnen und Mandanten sagen

Herr Rohrmoser ist ein kompetenter Anwalt der mich in der Schufa Sache sehr gut vertreten hat
Michael Kern
Also ich kann Herrn Dr. Tintemann nur jedem empfehlen, hier wird einem schnell und sehr professionell geholfen, wenn es um Insolvenzen aller Art geht
K Rücker
Beste Anwaltskanzlei bei Schufa Problemen in Deutschland. Ich selbst bin auch Rechtsanwalt und empfehle meinen Mandaten Rechtsanwalt Tintemann und Kollegen regelmäßig weiter. Die Schufa hat schon erfolglos versucht gegen die Werbung von Advoadvice vorzugehen. Auch mir hat der Kollege schon erfolgreich geholfen mit einer einstweiligen Anordnung gegen die Schufa. Danke!
Imanuel Schulz

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Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet es, einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Kommt es zur Beauftragung, richten sich die Gebühren grundsätzlich nach dem RVG und hängen vom Einzelfall ab. Ein pauschaler Festpreis lässt sich seriös nicht nennen, die Kosten werden aber vorab transparent benannt.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Für die kostenlose Ersteinschätzung ist keine Vorkasse erforderlich. Erst eine bewusste Beauftragung löst Kosten aus – und diese werden vorher geklärt.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

In vielen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen, etwa über den Daten- oder Vertragsrechtsschutz. Ob Deckung besteht, ist anhand der Versicherungsbedingungen zu prüfen; die Kanzlei stellt dazu gerne eine Deckungsanfrage.

Richten sich die Kosten nach der Höhe der eingetragenen Forderung?

Nein. Der Gegenstandswert bemisst sich nicht nach der Forderungshöhe, sondern nach dem Interesse an der Löschung des Eintrags. Die konkrete Gebührenhöhe ergibt sich daraus nach den gesetzlichen Regeln des RVG.

Was kostet es, wenn ich mich nach der Ersteinschätzung gegen eine Beauftragung entscheide?

Die Ersteinschätzung ist unverbindlich. Wer sich danach gegen ein weiteres Vorgehen entscheidet, hat dadurch keine Kosten.

Kostenlose Ersteinschätzung – unverbindlich Kosten klären

Bevor Sie über Kosten spekulieren: Lassen Sie Ihren Fall zuerst kostenlos und unverbindlich prüfen. In der kostenlosen Ersteinschätzung klärt die Kanzlei – je nach Sachlage schriftlich oder in einem kurzen Telefonat –, ob Ihr Eintrag angreifbar erscheint, mit welchen Kosten realistisch zu rechnen wäre und ob eine Rechtsschutzversicherung einspringen könnte.

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