Bankrecht
Das Bankrecht ist sehr umfangreich, da es die zahlreichen Rechtsbeziehungen zwischen Banken sowie Sparkassen und deren Kunden beinhaltet. Hier ist daher eine Spezialisierung auf einzelne Fallgruppen unabdingbar. Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice sind hier vor allem auf folgende Fallgruppen spezialisiert:
Wideruf von Darlehenverträgen (sog. Widerrufs-Joker)
Bei problematischen oder teuren Immobiliendarlehen kann die eigene oder unternehmerische Wirtschaftslage schnell in eine existenzgefährdende Schieflage geraten. Nicht nachvollziehbare Vorfälligkeitsentschädigungen erdrücken Ihren finanziellen Spielraum. Kreative, durchsetzbare Lösungsvorschläge müssen erarbeitet werden um rechtssicher eine dauerhafte Zukunftsperspektive zu schaffen. Der so genannte Widerrufsjoker kann Ihnen helfen, wenn die in Ihrem Darlehensvertrag enthaltene Widerrufserklärung fehlerhaft ist. Ein Vielzahl von Gerichtsentscheidungen aller Instanzen hat dabei den Darlehensnehmern recht gegeben und Ihnen die Möglichkeit verschafft, auch Ihren Darlehensvertrag mit guten Chancen auf etwaige Fehler zu prüfen. Eine fehlerhafte Widerrufserklärung erlaubt auch noch Jahre nach Abschluss der Verträge eine Auflösung des Vertrages. Dabei wird die ausgezahlte Darlehenssumme ohne Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung mit den bereits gezahlten Darlehensraten inklusive Zinsen verrechnet. Aufgrund der derzeit herrschenden historischen Niedrigzinsphase kann dann zur Schuldentilgung häufig ein weitaus günstigerer Kredit aufgenommen werden oder der Kredit komplett mit Eigenmitteln abgelöst werden. Die juristischen Hintergründe sind wegen der Vielzahl der von Banken verwendeten unterschiedlichen Formulierungen sehr komplex und die Rechtsprechung ist uferlos. Viele Fallen lauern. Wir umschiffen gemeinsam mit Ihnen die Untiefen dieses Rechtsgebietes und helfen Ihnen, Ihre individuellen Ziele zu verwirklichen.
Falschberatung bei geschlossenen Fonds (Schiffsfonds, Immobilienfonds, Filmfonds usw.)
In den letzten Jahren, besonders vor der sog. Lehman-Krise, aber auch danach, wurde zahlreichen Bankkunden eine Investition in sog. geschlossene Fonds empfohlen. Hierzu zählen vor allem Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds, Filmfonds und Leasingfonds.
Hierbei muss die Bank durch ihren Berater auf die Risiken der Kapitalanlagen, die meist bis zum Totalverlustrisiko reichen, hinweisen. Tut sie dies nicht oder passt das Produkt nicht zum Anlagewunsch des Anlegers, liegt eine Falschberatung vor, die zu einem Anspruch auf Rückabwicklung der Kapitalanlage führt. Gleiches gilt auch, wenn die Bank Provisionen verschweigt, die hinter dem Rücken des Kunden von der Fondsgesellschaft an die Bank zurück fließen, auch bekannt als Kick Backs oder Provisionsrückvergütung.
Dr. Tintemann und RA Klevenhagen haben hier in den letzten Jahren zahlreiche Anleger gegen Banken und Sparkassen in Klagen auf Rückabwicklung und Schadensersatz vertreten.
Fehler bei der Vermögensverwaltung
Anleger, die ein größeres Vermögen angesammelt haben, schließen oftmals mit einer Bank einen Vertrag zur Verwaltung eines gewissen Vermögens ab. Diese Tätigkeit der Bank bezeichnet man auch als Vermögensverwaltung.
Verstößt die Bank gegen die im Vermögensverwaltungsvertrag festgelegten Grundsätze und Vorgaben, macht sie sich ggf. schadensersatzpflichtig.
Swaps / Zinsdifferenzgeschäfte / Fremdwährungsdarlehen
Vielen Darlehensnehmern wurden in den letzten Jahren zur Absicherung oder schnelleren Rückzahlung von Darlehen sog. Swap-Geschäfte, Fremdwährungsdarlehen oder Zinsdifferenzgeschäfte angeboten. Die hierzu ergangene Rechtsprechung ist umfangreich. Dr. Tintemann hat hier mehrere Anleger gegen verschiedene Banken vertreten und oftmals gute außergerichtliche Einigungen erzielen können.
Umfinanzierung / Umschuldung von Darlehen
Die deutsche und internationale Rechtsprechung im Bankrecht entwickelt sich rasant weiter, vieles verändert sich. Global agierende Geldhäuser entwickeln ständig neue Produkte und passen ihre Geschäftsmodelle an. Welche Rechte haben Sie? Kann man den Darlehensvertrag noch nach Jahren widerrufen um die Vorfälligkeitsentschädigung abzuwehren oder zurückzuerhalten? Ist die Ihnen gegenüber verlangte Vorfälligkeitsentschädigung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt? Wie führt man taktisch sinnvolle Verhandlungen mit Banken, um seine wirtschaftliche Situation zu verbessern? Haben Sie einen Anspruch auf Schadenersatz auch gegen Ihre Bank, weil diese eine völlig überteuerte Immobilie finanziert hat? Wie ist es zur der Kreditentscheidung gekommen, die Ihnen jetzt wirtschaftlich schwer zu schaffen macht? Wir wissen, dass auch das Verhalten der Banken und die Rolle von Finanzierungsvermittlern bei der Darlehensgewährung eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche spielen kann.