Die Thomas Lloyd Gruppe gerät immer mehr unter Beschuss von Presse und Medien. Zuletzt berichtete das Handelsblatt in einem Beitrag vom 09.07.2019 über die Thomas Lloyd Gruppe und Anlagen bei der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH und der Thomas Lloyd Investments GmbH (Österreich). Danach legte die Zeitschrift Finanztest in der Ausgabe von Oktober 2019 nach und setzte drei Produkte der Thomas Lloyd Gruppe auf die Warnliste Geldanlage.
Warnungen vor CTI 5 D, CTI 9 D und CTI Vario D
Konkret warnt die Finanztest vor drei Fonds der Thomas Lloyd Gruppe auf ihree Warnliste. Betroffen sind Anlagen bei der Thomas Lloyd CTI 5 D - einem Infrastrukturfonds, der seit dem Jahr 2012 verfügbar gewesen ist und nach Angaben im Internet spätestens seit dem 31.08.2019 geschlossen sein sollte (Angabe auf www.opc-fonds.de und www.beteiligungsfinder.de). Emittentin ist hier die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG.
Ebenfalls gewarnt wird vor dem Thomas Lloyd CTI 9 D, der ebenfalls ein Infrastrukturfonds ist und seit dem 05.03.2013 verfügbar sein soll (Angabe aus www.beteiligungsfinder.de). Emittentin ist hier die Fünfe Cleantech Infrastukturgesellschaft mbH & Co. KG.
Die dritte Warnung gilt dem Thomas Lloyd CTI Vario D, einer Stillen Beteiligung, welche durch die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG angeboten wird.
Finanztest warnt davor, dass Anleger mit etlichen Angeboten von Thomas Lloyd unternehmerische Risiken eingehen, bis hin zum Totalverlust. Zudem wurden die Fonds aufgelegt, bevor das strenge Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft trat, so die Finanztest in der Ausgabe 10/2019.
Bei dem Fonds CTI Vario D rät die Finanztest von einer monatlichen Ratenzahlung ab und bewertet diese als ungeeignet für solche Anlageprodukte.
Für die Anlagegesellschaften, die sich nunmehr auf der Warnliste befinden, und für deren Vermittler dürfte der Vertrieb der Anlageprodukte nunmehr ungleich schwieriger werden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) haben nämlich Anlageberater und auch Anlagevermittler die Pflicht, den Kunden über die angebotene bzw. gewünschte Anlage unaufgefordert aufzuklären. Zu diesem Zweck müssen dem Anleger alle für die Anlageentscheidung relevanten Informationen erteilt werden.
Deshalb müssen Brancheninformationsdienste für den Berater oder Vermittler die einschlägige Fach- und Tagespresse auszuwerten sowie Warnlisten zur Kenntnis zu nehmen, damit diese dann den Anleger entsprechend informieren können. Geschieht dies nicht, liegt ein Verstoß gegen Beratungspflichten vor, welcher schnell zu Schadenersatzansprüchen des geschädigten Anlegers führen kann.
Bericht über Genussrechte und stille Beteiligung
Die Finanztest berichtet auch über Probleme von Anlegern, die Gelder bei der Thomas Lloyd Investments in Wien oder der DKM Global Opportunities Fonds 01 in Deutschland investiert haben. Hier erhielten die Anleger die Information über eine Umwandlung des Investments in Aktien einer in London gegründeten Firma namens CT Infrastructure Holding Ltd.
Diese will Anlegern die bereits gekündigt haben, kein Geld auszahlen und bietet Anlegern nach entsprechender Verschmelzung der Anlagefirmen auf die CT Infrastructure Holding Ltd. nunmehr Aktien mit einem Nennwert von 0,001 Euro je 1 Euro Anlegerinvestment an.
In diesem Bereich vertritt AdvoAdvice bereits mehr als 400 Anleger und hat mehr als 250 Klagen gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. eingereicht.