ThomasLloyd: Umfassender Überblick für geschädigte Anleger! – AdvoAdvice

Anwalt informiert ThomasLloyd-Anleger über rechtliche Möglichkeiten zur Rückforderung ihrer Investitionen

AdvoAdvice informiert: Was ThomasLloyd-Anleger jetzt wissen müssen

Viele Anleger der ThomasLloyd-Gruppe haben über einen sehr langen Zeitraum auf Rückzahlungen gewartet. Jetzt ist die Zeit des Wartens vorbei und die Anleger drängen aus eine Klage gegen die Anlagegesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe.

Wir bieten einen Überblick über den Stand der Dinge rund um die ThomasLloyd Group.

Egal, ob auf versprochene Ausschüttungen oder Rückzahlungen nach Kündigung von Geldanlagen. Es fließt einfach nichts mehr an die Anleger zurück. Außer, man setzt sich gerichtlich zur Wehr.

Heute bemühen wir uns daher um eine Bestandsaufnahme zu den einzelnen Fonds, Anlageformen und den gerichtlichen Möglichkeiten der Anleger innerhalb der ThomasLloyd Group.

1) Anlagen bei der CT Infrastructure Holding Limited

ThomasLloyd Anlegerberatung: Ihr Kapital verdient Schutz – AdvoAdvice kämpft für Ihr Recht

Ursprünglich haben sich die Anleger der ThomasLloyd-Gruppe in Form von Genussrechten an der ThomasLloyd Investments GmbH (Wien) oder der DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH als stille Gesellschafter beteiligt.

Beide Gesellschaften wurden zum 31.12.2018 auf die CT Infrastructure Holding Limited (eine Gesellschaft nach englischem Recht) kurz vor dem angekündigten Brexit verschmolzen.

Eine Information oder Zustimmung der Anleger zu dieser Umstrukturierung erfolgte vor der Verschmelzung nicht, sondern lediglich ein Schreiben vom Februar 2019 informierte sie darüber, dass sie nunmehr Aktionäre von sog. B-Shares seien.

Das Hauptinvestment der Anlagegesellschaft sollte zunächst im ersten Quartal 2022 an die Börse gebracht werden. Danach wurde dann ein Börsengang im ersten Quartal 2023 angekündigt. Passiert ist bis heute nichts.

Anleger, die durch unsere Kanzlei vertreten wurden, haben bisher in mehreren hundert Verfahren erfolgreich ihre Ansprüche gegen die CT Infrastructure Holding Limited eingeklagt.

Diese wurde zur Zahlung von mittlerweile mehreren Millionen-Euro verurteilt. Rückzahlungen haben die Anleger bisher in Höhe von etwa 2,5 Mio-Euro erhalten.

Momentan laufen gegen die Gesellschaft Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in England, von denen bereits drei Maßnahmen zu einem Erfolg für einen betroffenen Anleger geführt haben.

2) Anlagen bei Cleantech Infrastruktur GmbH

An der Cleantech Infrastruktur GmbH konnten sich Kapitalanleger in Form einer Anleihe vom Typ CTI 1 D oder CTI 2 D beteiligen. Zudem gab es auch Anleihen vom Typ Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24.

Die zunächst erfolgten Zinszahlungen an die Anleger hat das Unternehmen mittlerweile gestoppt.

Nach Kündigung der Anleihe erhalten die Anleger mittlerweile Schreiben der Cleantech Infrastruktur GmbH, aus denen basierend auf den vorgelegten finanziellen Daten hervorgeht, dass diese mangels ausreichender Liquidität nach § 7 der Anleihebedingungen nicht zahlen müsse.

Anleger, die über die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB bereits vor dem Landgericht Osnabrück Klagen eingereicht haben, haben allerdings bereits ihr Geld zurückerhalten und konnten so von den Vorteilen einer rechtlichen Durchsetzung gegenüber der Gesellschaft profitieren.

Es wurden bereits über 80.000 Euro an die ersten vier klagenden Anleger zurückgezahlt.

Nach Rücknahme von ersten Berufungen der Cleantech Infrastruktur GmbH sind auch die ersten Entscheidungen des Landgerichts Osnabrück mittlerweile rechtskräftig geworden. Auch erste Entscheidungen des Oberlandesgerichts Oldenburg als Berufungsinstanz liegen mittlerweile vor. Dieses hat die Berufungen der Cleantech Infrastruktur GmbH durch Beschluss nach § 522 ZPO zurückgewiesen.

In einem kürzlich geführten Rechtsstreit erklärte der Prozessbevollmächtigte der Cleantech Infrastruktur GmbH, diese habe zum 30.04.2024 ausweislich ihres Zwischenabschlusses zu diesem Stichtag über ein Guthaben bei Kreditinstituten von genau 100,00 Euro verfügt.

Die Zahl der Anleger, die sich pro Monat bei der Kanzlei AdvoAdvice und dem zuständigen Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann melden, steigt seit einiger Zeit stetig an. Der Anlegerschutz ist hier besonders wichtig. Bisher hat die Kanzlei AdvoAdvice alle Verfahren, die sie gegen die Cleantech Infrastruktur GmbH geführt hat, gewonnen (Stand: 17.04.2025). 

Deshalb wird allen Anlegern zur Kündigung ihrer Anleihen und zur Klage auf Rückzahlung vor dem Landgericht Osnabrück geraten.

3) Anlage in Direktbeteiligung bei ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH

Anleger, die ihr Geld in eine stille Beteiligung an der ThomasLloyd Group investiert haben, erleben ähnliches wie die Anleger der Cleantech Infrastruktur GmbH.

Die regelmäßigen Quartalsausschüttungen wurden auch hier von der Anlagegesellschaft gestoppt. Auch die vertraglich geschuldete Leistung, etwa in Form von Rückzahlungen, erfolgt nach Kündigung der Anlage nicht.

Die Gesellschaft beruft sich hierbei auf § 10 des Gesellschaftsvertrages, nachdem bei der Auszahlung des Abfindungsguthabens Rücksicht auf die Liquidität der Unternehmensträgerin zu nehmen sei.

In einem Gerichtsverfahren, welches ebenfalls durch AdvoAdvice vor dem Landgericht Osnabrück geführt wurde, berief sich die Gesellschaft als Beklagte kürzlich darauf, dass sie ausweislich ihrer Schlussbilanz zum Stichtag 31.12.2023 lediglich über sonstige Vermögensgegenstände einschließlich Bankguthaben lediglich über 56.000 Euro verfüge.

Den Anlegern droht hier zudem weitere Rechtsunsicherheit dadurch, dass die Gesellschaft mit Verschmelzungsplanvom 08.04.2024 auf die ThomasLloyd Climate Solutions B.V. in Amsterdam, Königreich der Niederlande verschmolzen worden ist.

Eine Löschung der Gesellschaft im Handelsregister ist allerdings immer noch nicht erfolgt. Ein geplanter Börsengang der holländischen B.V., der bis zum 31.12.2024 stattfinden sollte, war bisher nicht erfolgreich und wurde möglicherweise komplett abgeblasen.

Die Kanzlei AdvoAdvice konnte bereits mehrere Prozesserfolge für Anleger erzielen. Das Landgericht Osnabrück verurteilte die Gesellschaft bereits in mehreren Verfahren zu Zahlung von mehr als 2.000.000 Euro (Stand: 17.04.2025). 

Anleger der Holding sollten sich somit ebenfalls schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen, wie sie ihre Anlagesumme sichern, aus der Geldanlage aussteigen und die Einreichung einer Klage auf Rückzahlung durchsetzen können.

In der Holding sind auch die Gelder von Anlegern der Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG sowie der Zweiten, Dritten und Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft dieser Reihe gebündelt.

Auch die Gesellschaften, die Anleihen ausgegeben haben, legten das eingesammelte Anlegerkapital bei der Holding an.

4) Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH

Auch Anleger der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH warten nach Kündigung ihrer Anlagen auf eine Rückzahlung.

Die Argumentation ist ähnlich wie bei anderen Anlagegesellschaften der Gruppe. Die Liquidität soll angeblich nicht ausreichen, um die Auszahlungswünsche der Anleger zu befriedigen.

Klagen von Anlegern vor dem Landgericht Osnabrück, die von Rechtsanwalt Klevenhagen aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtanwälte mbB vertreten werden, führten zu Verurteilungen der Anlagegesellschaft.

Auch in Berufungsverfahren der Anlagegesellschaft vor dem OLG Oldenburg waren durch AdvoAdvice vertretene Anleger bereits erfolgreich.

Rückzahlungen konnten im Wege der Zwangsvollstreckung an die durch AdvoAdvice vertretenen Anleger bereits ebenfalls erreicht werden.

Von den etwa 1.000 Anlegern, die bei der Vierte Cleantech Infrastruktur GmbH ihr Geld angelegt haben, haben sich bereits etwa 100 Anleger bei der Kanzlei AdvoAdvice gemeldet.

Anleger, die bislang noch keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwalt Klevenhagen in Anspruch genommen und keine Handlungsstrategie entwickelt haben, sollten sich zeitnah an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB wenden.

5) Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech

Anleger, die als Treugeberkommanditisten an der Zweiten, Dritten oder Fünften Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt sind, benötigen bei diesem Fall derzeit besonders viel Geduld und eine fundierte rechtliche Beratung.

a) Einmalanleger (Anlagen CTI 8, CTI 5 D, CTI 15 und CTI 9 D)

Anleger, die eine Einmalanlage bei der Dritten (CTI 8 oder CTI 5 D) oder der Fünften Gesellschaft (CTI 15 oder CTI 9 D) getätigt haben, warten seit Herbst 2020 vergeblich auf regelmäßige Ausschüttungen.

Zwar wurden vonseiten der Gesellschaft mehrfach Nachzahlungen und eine Wiederaufnahme der Zahlungen angekündigt, erfolgt ist bislang nichts.

Bisher passierte auf den Konten der Anleger allerdings seither nichts. Es gab nur weitere regelmäßige Informationsschreiben mit der Aussicht auf baldige Besserung und eine Restrukturierung über einen sog. Debt Advisor (also Schuldnerberater).

b) Ratensparer (Anlage CTI Vario)

Ratensparer, die einen Vertrag bei der Zweite Cleantech vom Typ CTI Vario D abgeschlossen haben, wunderten sich seit dem Jahr 2023 über mehrere Abbuchungen der monatlichen Raten.

Wer hier schon voll eingezahlt hat und Auszahlungen aus dem Vertrag erwartet, hofft vergebens, denn auch hier wurden regelmäßige Ausschüttungen gestoppt.

Anleger, die ihre Geldanlage voll eingezahlt und bereits zum 31.12.2020 bzs. 31.12.2021 gekündigt haben, warten bisher vergeblich auf Informationen zu ihren Kündigungen. Auch eine Abrechnung der Anlagen, die Bereitstellung relevanter Dokumente, Unterlagen und eine Auszahlung eines hoffentlich noch vorhandenen Auseinandersetzungsguthabens erfolgen nicht.

Hier hat die Kanzlei AdvoAdvice bereits erfolgreich vor dem Landgericht Osnabrück auf Abrechnung einer gekündigten Anlage im Wege einer Stufenklage geklagt. Eine Abrechnung durch die Zweite Cleantech steht allerdings noch aus.

Um nicht weiter in die Anlage einzahlen zu müssen, sollten Anleger zudem darüber nachdenken, diese außerordentlich und fristlos zu kündigen oder wegen Fehlern in den seinerzeit verwendeten Widerrufsbelehrungen zu widerrufen.

Zuletzt wurden Anleger, die mit Ratenzahlungen im Verzug waren, von der Zweite Cleantech mit Mahnbriefen und auch einem Mahnbescheid des Amtsgerichts Uelzen konfrontiert. Die meisten Anleger legten gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch ein. Von einer Klage, die nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid eigentlich droht, ist bisher noch nichts bekannt geworden. 

Anleger, die hier noch monatliche Raten zahlen oder diese bereits in Eigeninitiative gestoppt haben, sollen sich nun dringend anwaltlichen Rat suchen. 

Auch hierbei können ihnen die Experten aus der Kanzlei AdvoAdvice tatkräftig zur Seite stehen.

c) Klagen gegen Vertrieb und Cleantech Management GmbH

Anleger sollten zudem anwaltlich überprüfen lassen, ob sie bei Abschluss der Kapitalanlagen an der Zweiten, Dritten oder Fünften Gesellschaft fehlerhaft beraten wurden.

Bei nachgewiesener Falschberatung bestehen oft gute Chancen auf Schadensersatz gegen den Vertrieb oder beteiligte Gesellschaften.

Die Kanzlei AdvoAdvice hat bereits mehrfach erfolgreich auf Rückabwicklung gegen Berater oder die Cleantech Management GmbH (als Gründungsgesellschafterin) geklagt. Hierzu liegen Urteile der Landgerichte Ulm, Ravensburg, Coburg, Paderborn und Osnabrück sowie des Oberlandesgerichts Hamburg vor.

6) Anleihen bei ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG

Ebenfalls keine Zinsen und auch keine Rückzahlung nach Kündigung ihrer Anleihe(n) erhalten Anleger der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG, die dort in verschiedene Anleihen mit verschiedenen Zinscoupons investiert haben.

Auch hierbei beruft sich die Anlagegesellschaft darauf, dass der eingeleitete Verkaufs- und Refinanzierungsprozess noch nicht abgeschlossen sei. Ein konkreter Auszahlungstermin stehe daher noch nicht fest.

Gegen die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG hat die Kanzlei AdvoAdvice ebenfalls in den letzten Monaten mehrere Klagen auf die Rückzahlung der Anlagen nach Kündigung der Anleihen eingereicht. In einer Angelegenheit hat die durch AdvoAdvice vertretene Anlegerin kurz nach Zustellung der Klage ihre Anlagesumme zurückgezahlt bekommen. Es liegen auch gegen die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG bereits mehrere Urteile von Landgerichten vor, die diese zur Rückzahlung an die klagenden Anleger verurteilt hat.  

Anleger, die ihre Anleihen gekündigt haben und bereits auf ihr Geld warten, wird daher geraten, möglichst zeitnah Klage auf Rückzahlung gegen die Anlagegesellschaft einzureichen, auch wenn diese ihren Sitz in Liechtenstein hat.

Anleger, die ihre Anleihen noch nicht gekündigt haben, sollten sich über die Kündigungsmodalitäten informieren und über eine zeitnahe Kündigung der Anleihen nachdenken. Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB beraten Sie hierbei gerne.

7) Vermögensverwaltung

Ebenfalls über die ThomasLloyd Gruppe wird eine sog. Vermögensverwaltung über die First Capital Management Group GmbH angeboten. Diese investiert im Rahmen der ThomasLloyd Global Asset Management-Strategie in die sog. ThomasLloyd Anlagestrategie Ertrag PLUS.

Hier können betroffene Kapitalanleger durch Rechtsanwalt Klevenhagen überprüfen lassen, in welche Anlagestrategie sie konkret investieren und ob ein Ausstieg aus dem Vermögensverwaltungsvertrag und der gewählten Anlagestrategie möglich ist und Sinn ergibt.

8) Erfahrung seit mehr als fünf Jahren in Sachen ThomasLloyd

Die Kanzlei AdvoAdvice berät und vertritt schon seit mehr als sechs Jahren Anleger der ThomasLloyd Group zu Ansprüchen und deren gerichtlicher Durchsetzung. Konkret haben wir bereits Anleger zu folgenden Anlagen beraten:

  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussscheine)
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen TL 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
  • ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24 (Teilschuldverschreibungen)
  • Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd

Weitere Informationen und Chancen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter: https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

Welche Erfolge kann ihr Anwalt gegen die Gesellschaften und Gerichte der ThomasLloyd-Gruppe so aufweisen? 

Die Kanzlei AdvoAdvice wird zudem vom Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. in Sachen ThomasLloyd-Gruppe als kompetenter Ansprechpartner empfohlen. 

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