ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren aufgehoben – Kein Grund zur Entwarnung für Anleger

AG Lingen hebt Insolvenz bei ThomasLloyd Holding auf

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH aufgehoben. Die Gesellschaft hat damit einen ersten wichtigen Schritt getan, um eine unmittelbare Insolvenzeröffnung abzuwenden. Für betroffene Anleger bedeutet dies jedoch keineswegs, dass sie aufatmen können.

Mit Beschluss vom 12.05.2026 (Az. 18 IN 6/26) hat das Amtsgericht Lingen (Ems) den vorangegangenen Beschluss vom 20.02.2026 über die vorläufige Verwaltung sowie weitere Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21, 22 InsO endgültig aufgehoben, nachdem die Sicherungsmaßnahme bereits mit Beschluss vom 29.04.2026 weggefallen waren. Die Insolvenzantragsverfahren zweiter Anleger sind damit erst einmal vom Tisch, und die Geschäftsführung hat die Verfügungsbefugnis über das Gesellschaftsvermögen zurückerhalten.

Vorerst gerettet – aber Risiken bleiben bestehen

Auch wenn die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt erfolgreich abgewendet hat, bleibt die Situation für Investoren hochgradig sensibel. Die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet erfahrungsgemäß nicht automatisch, dass die wirtschaftlichen Probleme der Gesellschaft gelöst sind oder investierte Gelder sicher zurückgezahlt werden können.

„Die Aufhebung des vorläufigen Verfahrens ist für das Unternehmen momentan nur als ein Etappensieg zu bewerten. Es ist zumindest gelungen, sich noch einmal wie Baron von Münchhausen an den eigenen Haaren aus dem Stumpf der eigenen Verbindlichkeiten zu ziehen. Für Anleger ist es jedoch keinesfalls ein Signal, um in Passivität zu verfallen. Vielmehr schließt sich jetzt das Zeitfenster des Abwartens: Offene und bestehende Forderungen müssen nun endgültig konsequent auf rechtlichem Wege geltend gemacht werden“, ordnet Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann für die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB  die aktuelle Entwicklung ein.

Handlungsbedarf für Anleger: Forderungen gerichtlich durchsetzen

Da das Verfahren aufgehoben wurde, greift auch die insolvenzrechtliche Sperrwirkung für Einzelvollstreckungen und Klagen nicht mehr.

Für Gläubiger und Anleger bedeutet dies im Umkehrschluss, dass der Weg für die individuelle, gerichtliche Durchsetzung von Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüchen wieder komplett frei ist. Wer weiterhin zögert, riskiert es, bei einer potenziellen späteren Verschlechterung der Lage leer auszugehen. Es wird daher dringend empfohlen, bestehende Ansprüche zeitnah durch eine Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen und titulieren zu lassen.

Zwei weitere Insolvenzverfahren bestehen fort

Zwei weitere Insolvenzverfahren gegen die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH sowie die Cleantech Infrastruktur GmbH bestehen weiterhin vor dem Amtsgericht Lingen (Ems) fort. Diese wurde nicht aufgehoben. Die finanziellen Probleme und Herausforderungen in der ThomasLloyd-Gruppe bestehen somit an diesen konkreten Stellen weiterhin fort.

Über AdvoAdvice Rechtsanwälte

Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB vertritt bereits seit 7 Jahren Anleger der ThomasLloyd Gruppe und kann daher auf eine sehr breite Erfahrung mit den Kapitalanlagen der einzelnen Anlagegesellschaften zurückblicken. Wir haben bereits mehr als 1.000 Anleger beraten und viele von Ihnen sogar rechtlich vertreten.

Betroffene Anleger können ihre Angelegenheit gerne per Post oder per Email übersenden. Eine Kontaktaufnahme ist über die Emailadresse info@advoadvice.de oder unter der Telefonnummer 030 921 000 40 möglich.

Bisher wurden die Anleger durch die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice u.a. zu folgenden Anlagen / Themen beraten:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Genussrechte)
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Komplementärin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen bei der Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech
  • Klage gegen ThomasLloyd Global Asset Management GmbH als Beratungsfirma (nunmehr firmierend unter ThomasLloyd Climate Solutions GmbH)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement/Direktbeteiligung von Typ 04/2014, Typ 02/2015, Typ 20/2016, Typ 04/2018, Typ 02/2020, Typ 01/2024)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg (Namensaktien)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Anleihe TL 3,075 /31 EUR)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG (Schuldverschreibungen 3,075/29 EUR und TL 5,175/29 EUR)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH (Namensschuldverschreibung CTI1 und CTI2)
  • Cleantech Infrastruktur GmbH – (Teilschuld-Verschreibungen vom Typ ThomasLloyd Festzins 6, Festzins 12 und Festzins 24)
  • Cleantech Infrastrukur GmbH (Duo-Zins Anleihe)
  • Vermögensverwaltung ImpactPlus by ThomasLloyd
  • Klage gegen Cleantech Management GmbH als Kommanditistin der Fondsbeteiligungen
  • ThomasLloyd Datenleck
  • Klagen gegen Berater / Vermittler wegen Falschberatung

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/leistungen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

Über unsere Erfolgs, auch in Sachen ThomasLloyd berichten wir regelmäßig in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog

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