Der Radiosender Antenne 1 berichtete am Mittwoch, den 13.04.2016 über Probleme mit Namensdoppelgängern. In diesem Zusammenhang wurde Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB als Experte zum Thema „Was tun bei Schufa-Einträgen, die zu einem Namensdoppelgänger gehören, befragt.
Das komplette Interview von Antenne 1 können Sie hier nachhören:
Hier unsere wichtigsten Tipps für Sie im Überblick:
1) Wenn Sie glauben, Opfer einer Namensverwechselung bei einer Auskunftei geworden zu sein, holen Sie dort zuerst eine Datenübersicht ein. Diese ist nach § 34 BDSG kostenfrei zu erteilen.
2) Wenn Sich herausstellt, dass eine Namensverwechslung vorliegt, wenden Sie sich schriftlich an die Auskunft oder einen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann in der Regel schnell erkennen, was zu tun ist.
3) Vergeuden Sie keine Zeit damit, die Angelegenheit erst einmal in Ruhe selbst klären zu wollen. Meist verbreiten sich die Verwechslungen schnell weiter. Es ist daher Eile geboten.
4) Sollte keine Löschung der fehlerhaften Einträge erfolgen, muss innerhalb einer kurzen Frist (meist 1-2 Monate) an Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gestellt werden, um den Missständen zu begegnen.
Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.