Die Werbung durch eine berühmte Persönlichkeit kann eine Prospekthaftung auslösen. Dies stellte der Bundesgerichtshof – BGH – bereits in seiner Entscheidung vom 17.11.2011 zum Az. III ZR 103/10 im Rahmen der sog. Ruppert Scholz Rechtsprechung fest.
In der Zeitschrift Verbraucher und Recht – VuR – kommentieren Dr. Sven Tintemann und Rechtsanwältin Danuta Wiest gemeinsam die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Prospekthaftung von Prominenten und geben eine Einschätzung über die Anwendung der Entscheidung in der Zukunft und über die weitere rechtliche Entwicklung ab. Der Artikel ist hierzu unter der Überschrift „Werbung durch prominente Persönlichkeit kann Prospekthaftung auslösen – Die Promi-Entscheidung des BGH“ in der VuR 2012 ab der Seite 279 erschienen.
Zitathinweis: Wiest/Tintemann in VuR 2012, 279 ff.
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