Schufa Eintrag der Tesch Mediafinanz GmbH gelöscht

Die Tesch Mediafinanz GmbH hatte einen negativen Schufa Eintrag zu Lasten eines jungen Mannes aus Sachsen eingetragen. Der Betroffene konnte mit dem besagten Inkassounternehmen aus Osnabrück nichts anfangen, weshalb er sich hilfesuchend an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB wandte.

# Wie kam es zu dem Eintrag?

Der Betroffene erhielt im Laufe des Jahres 2017 plötzlich Emails, in welchen eine Forderung der Usenet.nl S.r.l. geltend gemacht wurde. Angeblich hatte sich der junge Mann im Januar 2016 bei besagtem Portal angemeldet. Am 01.02.2017 sollte sodann der Jahresbeitrag eingezogen werden. Dabei kam es zu einer Rückbelastung.

All das realisierte der Betroffene erst in Folge des negativen Schufa Eintrages und der damit einhergehenden Beauftragung von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und seinem Team. Diese kontaktierten die Tesch Mediafinanz GmbH und forderten sie zur Löschung auf. Der Betroffene versicherte, dass er sich niemals bei dem entsprechenden Portal angemeldet hätte und deshalb auch keinen Jahresbeitrag schulden würde.

# Wie ging es weiter?

Die Antwort der Gegenseite ließ nur wenige Tage auf sich warten. Unter Vorlage diverser Unterlagen sollte nachgewiesen werden, dass der Betroffene sich doch auf dem Portal angemeldet hätte. Jedoch wurde die Forderung aufgrund des Bestreitens der Anmeldung aus dem Schufa Datenbestand gelöscht. Die Tesch Mediafinanz GmbH bekräftigte nochmals, dass sie von einer ordnungsgemäßen Datenübermittlung ausgehen würde.

# Welche Erkenntnisse lassen sich aus dem Vorfall gewinnen?

Zunächst ist es wichtig, zu betonen, dass es auch durch ein paar Mausklicks im Internet zu kostenpflichtigen Verträgen kommen kann. Bezahlt man diese nicht, kann ein negativer Schufa Eintrag die Folge sein. Wichtig ist in diesem Kontext, dass Mahnungen manchmal nur per Mail versandt werden. Auch wenn dies mit Blick auf die Voraussetzungen einer Datenübermittlung kritisch zu bewerten ist, wird es die eintragenden Stellen im Zweifel nicht davon abhalten, einen negativen Schufa Eintrag zu veranlassen.

Konkret sollte man auch bei Zahlungsaufforderungen per Mail prüfen, ob diese berechtigt sein könnten und diese ggf. ausgleichen. Entgegen der verbreiteten Ansicht in der Bevölkerung, muss eine normal zivilrechtliche Mahnung nicht unbedingt zwingend per Post versendet werden.

Wer meint, eine Forderung an ihn sei unberechtigt, entweder, weil diese fehlerhaft berechnet wurde oder gar kein Vertragsverhältnis besteht, sollte die Forderung beim Rechnungsteller oder einem von diesem eingeschalteten Inkassounternehmen schnell und ausdrücklich bestreiten, da dann die Eintragungsvoraussetzungen des § 28 a Abs. 1 Nr. 4 BDSG nicht mehr vorliegen.

Falls eine Rechnung nicht ausgeglichen wurde und/oder es zu einem negativen Schufa Eintrag gekommen ist, gilt es auch, diesen genau zu überprüfen. Häufig schleichen sich bei der Einmeldung von Daten einige Fehler ein, weshalb der Eintrag nicht hätte erfolgen dürfen.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. 

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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