BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Ultra Sonic zurück

Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde von Michael Oberle und Friedrich Winter gegen eine Entscheidung des OLG Stuttgart, in welchem diese vom Schadensersatz verurteilt worden waren, mit Beschluss vom 27.02.2018 zum Az. VI ZR 513/16 zurückgewiesen.

Das OLG Stuttgart hatte die Beklagten hier zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro verurteilt und damit eine Entscheidung des LG Stuttgart, welche die Klage noch abgewiesen hatte, aufgehoben und abgeändert.

Hintergrund der Entscheidung war eine Anlage der Klägerin bei der Ultra Sonic Bonds Investment S.A., welcher die Schweizer Finma das Betreiben erlaubnispflichtiger Geschäfte ohne Erlaubnis vorgeworfen und deren Abwicklung verfügt hatte.

Die durch AdvoAdvice in der zweiten Instanz erfolgreich vertretene Klägerin muss sich nun im Wege der Zwangsvollstreckung um eine Durchsetzung Ihrer Forderung kümmern.

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