LG Berlin – Bank zu Rücknahme von VW Touran verurteilt

# Landgericht Berlin – Widerruf einer Kfz Finanzierung erfolgreich

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 5.12.2017 eine finanzierende Bank zur Zahlung von 12.404,56 € nach Herausgabe eines VW Touran verurteilt. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Kläger der Beklagten Bank ab seiner Widerrufserklärung weder Zins – noch Tilgungsleistungen schuldet. Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Annahme des VW Touran im Verzug befindet.

Landgericht Berlin Außenansicht

# Widerruf eines Darlehensvertrages oft möglich

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Widerruf einer auf Abschluss des Darlehnsvertrages gerichteten Willenserklärung gegenüber der Beklagten. Diese hatte den Widerruf zurückgewiesen. Der Kläger hat daraufhin Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Das Gericht entschied nun zugunsten des Klägers.

Die Entscheidung kommentiert Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte in Berlin wie folgt: „Die Entscheidung zeigt hier ganz deutlich, dass es möglich ist, das finanzierte Kraftfahrzeug bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung an die Bank zurückzugeben und von dieser eine hohe Rückzahlung zu erhalten. Verbraucher, die ihr Kraftfahrzeug direkt beim Kauf noch beim Händler finanziert haben, haben hier somit die Möglichkeit, viel Geld zu sparen und das Altfahrzeug kostengünstig an die Bank herauszugeben. Oftmals werden Widerrufsfälle auch von der Rechtsschutzversicherung mitgetragen. Sogar ein Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung ist hier denkbar.“

Ob die Entscheidung des Landgerichts Berlin mittlerweile rechtskräftig geworden ist oder noch beim Kammergericht zur Berufung vorliegt, ist nicht bekannt. Die Entscheidungsrezension gibt die Rechtsauffassung der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin wieder.

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Die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin vertritt Anlieger in Prozessen gegen finanzierende Banken nach dem bereits erfolgtenWiderruf von Darlehensverträgen. Die Rechtsanwälte Dr. Sven Tintemann und Kim Oliver Klevenhagen sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und bereits seit jeweils mehr als zehn Jahren auf dem Rechtsgebiet im Bereich des Verbraucherschutzes tätig.

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