Nach übereinstimmenden Medienberichten im Handelsblatt, Frankfurter Rundschau, der BILD-Zeitung und weiteren Online-Publikationen ließ die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 04.09.2019 die Geschäftsräume der PIM Gold GmbH durchsuchen und Vermögenswerte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges sichern. Auch soll der Geschäftsführer des Unternehmens in Untersuchungshaft genommen worden sein.
Hintergrund der der Razzia ist wohl ein seit längerem laufendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Darmstadt, welches unter anderem aufgrund einer Strafanzeige eines ehemaligen Mitarbeiters ins Laufen kam.
Der verantwortliche Staatsanwalt teilte nach einem Bericht der BILD Zeitung mit, dass Vorwürfe untersucht würden, die unter anderem darauf lauten sollen, dass die PIM Gold GmbH ihren Kunden Gold als Sicherheit für ihre Anlagen benannt habe, welches diese gar nicht besessen haben soll.
Für Anleger der PIM Gold stellt stellt sich bei diesen Vorwürfen die Frage, ob ihre Einlagen denn ausreichend abgesichert sind und ob tatsächlich Gold in ausreichendem Gegenwert für Geldanlagen vorhanden ist.
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gilt für jeden Beschuldigten selbstverständlich die Unschuldsvermutung und ein strafrechtlicher Vorwurf kann sich nach einem Anfangsverdacht auch in Luft auflösen, weil ein strafbares Handeln sich später nicht bestätigt hat.
Allerdings können die Folgen eines Ermittlungsverfahrens und die mediale Außenwirkung auch die Reputation des Unternehmens und das Vertrauen der Anleger dauerhaft beschädigen. So kann ein Schaden bei Anlegern nicht nur bei Unregelmäßigkeiten des Goldbestandes oder mangelnder Absicherung bestehen, sondern auch, wenn eine Auszahlung wegen mangelnder Liquidität nicht oder nicht mehr in voller Höhe erfolgen könnte.
# Fragestellungen der Anleger beantworten
Für Anleger und Goldkäufer der PIM Gold GmbH bleiben derzeit sicherlich viele Fragestellungen offen, zum Beispiel, wie etwaige Ansprüche festgestellt und durchgesetzt werden könnten. Vor allem stellt sich die Frage, was sich geschädigt fühlenden Anlegern zu diesem Zeitpunkt zu raten ist, gegen wen im Schadensfall Ansprüche zu richten und wirtschaftlich sinnvoll durchzusetzen wären und ob bzw. wie die bei der PIM Gold durch Behörden gesicherten Vermögenswerte beansprucht werden können.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte besonnen und seriös geprüft werden, ob Ansprüche bestehen und wie in der gegenwärtigen Situation weiter vorzugehen ist. Die Situation erinnert an ähnlich gelagerte Goldskandale in der Vergangenheit, bei denen sich die Frage stellte, ob vorhandenes Gold zur Absicherung der Einlagen der Anleger ausreichend oder gar echt ist.
Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen in Edelmetallen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.
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