DKB AG widerruft Negativeintrag bei Schufa Holding AG

Eine tatsächlich bestehende Falle für Geschäftsführer und andere Inhaber von „Firmen-Kreditkarten“ besteht darin, dass die Karteninhaber nach den Banken-AGB für die Kartennutzung mithaften.

Konkret bedeutet dies, dass Forderungen oftmals nicht nur vom eigentlichen Unternehmen sondern auch unmittelbar von den Karteninhabern gefordert werden. Erfolgt ein Zahlungsausgleich nicht, kann daraus letztlich ein negativer Eintrag bei einer Auskunftei wie z.B. der Schufa Holding AG, Infoscore Consumer Date GmbH, Creditreform Boniversum GmbH oder Crif Bürgel folgen.

Kreditkarte, Dienstreise, Negativeintrag

Im April beauftragte ein Berliner Unternehmer die Experten der Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice. Hintergrund war ein negativer Eintrag in Folge von Kreditkartenschulden bei der Deutschen Kreditbank AG (kurz: DKB), welche durch die Position als ehemaliger Geschäftsführer einer GmbH verursacht wurden. Aufgrund vielfältiger Reisen entstand eine Forderungshöhe von über 60.000,00 Euro. Der Betroffene ging davon aus, dass diese Beträge durch die GmbH ausgeglichen wurden. Dem war jedoch nicht so.

In der Folgezeit wurde die Rahmenvereinbarung zwischen der Deutschen Kreditbank AG und der GmbH gekündigt. Wiederum vier Wochen später wurde der Betroffene im Herbst 2019 erstmalig bezüglich der Forderung kontaktiert. In dem Schreiben wurde der Betroffene lediglich lapidar auf die „Verpflichtung“ zur Vornahme eines Schufa-Eintrages hingewiesen.

Da der Betroffene davon ausging, dass die GmbH die Beträge zu bezahlen hatte, unternahm er in Richtung Datenschutz und auch Bezahlung nichts mehr. Dies war dem Umstand geschuldet, dass er nicht mehr Geschäftsführer der GmbH war und dadurch auch keinerlei Befugnisse im Unternehmen mehr hatte. Da ein Forderungsausgleich nicht erfolgte, wurde kurze Zeit später der Negativeintrag durch die DKB AG bei der Schufa Holding AG über den Betroffenen vorgenommen.

Kurzfristige Löschung erzielt

Am 01.04.2020 kontaktierte Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann die Deutsche Kreditbank AG und forderte diese zum Widerruf des Negativeintrages auf. Dies wurde maßgeblich damit begründet, dass gegenüber dem Betroffenen keine ausreichende Kündigungslage vorlag und dieser auch nicht ausreichend gemahnt wurde. Überdies wurden nach Einschätzung von Dr. Tintemann die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Warnhinweis nicht beachtet.

Bereits knapp eine Woche später meldete sich die zwischenzeitlich mit dem Forderungseinzug beauftragte Forderungsmanagement Potsdam GmbH bei der Kanzlei AdvoAdvice und bestätigte, dass die Löschung des Eintrages nunmehr bei der Schufa Holding AG beantragt worden sei.

Die Selbstauskunft des Betroffenen vom 16.04.2020 wies dann auch keine Negativeinträge der DKB AG mehr auf. Die Angaben zum Abwicklungskonto in Höhe von 62.725 Euro vom 26.10.2020 sowie zum Forderungsverkauf vom 25.11.2019, die noch in der Auskunft vom 27.03.2020 gespeichert waren, waren in der Zwischenzeit gelöscht worden.

Warnung: Wer zahlt, haftet?

Dr. Sven Tintemann nahm diesen Fall zum Anlass nochmals explizit darauf hinzuweisen, dass nach den AGB der Banken oftmals geregelt ist, dass die Karteninhaber für die Beträge selbst haften. Auch wenn dies rechtlich zumindest fragwürdig sein dürfte, können daraus handfeste Probleme entstehen. Dies gilt auch für „normale Angestellte“ in Unternehmen, wenn auf diese eine Kreditkarte des Unternehmens ausgestellt ist.

Negative Einträge in Auskunfteien wie der Schufa Holding AG, der infoscore Consumer Data GmbH oder der Creditreform Boniversum GmbH können dann auch durchaus folgen. Um dies zu verhindern, sollte man sich auch in Streitfällen immer zügig mit seinem Arbeitgeber auseinandersetzen, um weitreichendere Probleme zu verhindern.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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