Für eine Mandantin aus Baden-Württemberg konnten die Experten der Kanzlei AdvoAdvice einen erfreulichen Erfolg einfahren und gleich mehrere Negativeinträge im Datenbestand einer in Baden-Württemberg ansässigen Auskunftei löschen. Dabei handelte es sich um drei Forderungen, welche teilweise sogar tituliert und damit nach § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BDSG a.F. eingetragen wurden.
Wie kam es zur Löschung?
Die Einträge hielten einer rechtlichen Überprüfung mit Blick auf die Frage, ob diese auch weiterhin verarbeitet werden dürfen, nicht stand. Wenn die Notwendigkeit für eine weitere Verarbeitung fehlt, dann müssen die Daten gelöscht werden. Im Rahmen von Negativeinträgen bei Auskunfteien ist dies regelmäßig drei Jahre nach Ausgleich der Forderung der Fall. Dies ist zumindest in dem umstrittenen freiweilligen Verhaltenskodex der Wirtschaftsauskunfteien so festgehalten.
Zwei der drei gelöschten Forderungen wurden im Jahr 2017 tituliert und danach im Rahmen einer Ratenzahlung ausgeglichen. Dies geschah jedoch wohl deutlich schneller, als bei der entsprechenden Auskunftei hinterlegt.
Weiter wurde eine Forderung im Jahr 2019 eingetragen. Davor erhielt die betroffene Person jedoch lediglich eine Mahnung und nicht wie gesetzlich in § 31 Abs. 2 BDSG vorgesehen zwei Mahnungen im Abstand von vier Wochen. Daraufhin wurde sofort ein Forderungsausgleich durch Zahlung der offenen Summe vorgenommen. Trotzdem wurde Ende 2019 ein Negativeintrag im Datenbestand der Betroffenen vorgenommen.
Es handelte sich also um weitestgehend fehlerhafte Daten, welche zur Löschung gebracht wurden, weil der Forderungsausgleich falsch hinterlegt war, eine Verarbeitung daher nicht mehr hätte stattfinden dürfen oder eine Meldung von vornherein rechtswidrig war.
Fazit
Dr. Sven Tintemann ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei AdvoAdvice in Berlin und hat die Erfahrung gemacht, dass bei negativen Einträgen mehr falsch gemacht wird, als man gemeinhin annimmt. Oftmals werden formale Fehler begangen, Daten nicht rechtzeitig oder gänzlich falsch gemeldet.
Wichtig ist es daher immer, den konkreten Einzelfall zu betrachten, um eine mögliche Lösung des Problems zu erreichen.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
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