Telefonica Forderung und Schufa-Eintrag

Die Gefahr von Schufa-Einträgen besteht in vielen Lebensbereichen. Ein solcher Eintrag kann aus ganz unterschiedlichen Gründen entstehen und dabei scheinbar berechtigt sein. Mit einer solch verzwickten Lage wandte sich im Juni ein junger Politiker aus Bremen an die Kanzlei AdvoAdvice. Dieser stellte zuvor fest, dass die GFKL Collections GmbH für Telefonica Germany GmbH & Co. OHG einen negativen Eintrag über 352,00 Euro ihn betreffend veranlasst hat.

Adressänderungen und Mahnungen

Nahezu jeder Verbraucher verfügt über einen Handyvertrag und einen Kontovertrag. Dabei gibt es einige Fallen, in welche Betroffene immer wieder reinstolpern. Eine solche Falle stellen Adressänderungen dar. Konkret ist man vertraglich dazu verpflichtet , dem Vertragspartner mitzuteilen, wenn man umzieht und wie die neue Adresse lautet. Gerade bei regelmäßig zu bedienenden Verträgen (Handy, Konto, Kredite, Versicherungen, Fitnesstudio, etc.) geht dies häufig unter, da eine regelmäßige Abbuchung der Beträge vom Konto oder eine Überweisung weiterhin erfolgt.

Kommt es dann aber irgendwann zu Zahlungsausfällen, versendet das Unternehmen üblicherweise schriftliche Mahnungen an die hinterlegte Postadresse. Dabei gelangen Briefe oftmals trotz der fehlenden Zustellmöglichkeit nicht zurück an den Absender. Die Unternehmen gehen dann davon aus, dass sie alles nötige getan haben, um einen scheinbar berechtigten SCHUFA-Eintrag vornehmen zu können.

Personenverwechslungen und Identitätsdiebstahl

Eine zweite Gefahr, welche im digitalen Zeitalter brisanter ist denn je, sind Personenverwechslungen und der Diebstahl fremder Identitäten. Es kommt überraschend häufig vor, dass Dritte Vertragsabschlüsse über einen fremden Namen vornehmen und in der Folge die Ware an eine andere Adresse senden lassen oder diese Ware und etwaige Schreiben abfangen, während der scheinbare Besteller außer Haus ist.

In dieser Konstellation stellt sich die gleiche Schwierigkeit, wie bei der zuerst beschriebenen Variante. Werden Mahnschreiben an die falsche Adresse gesandt oder die Briefe abgefangen, hat die nach außen hin verantwortliche Person keinerlei Kenntnis von einem Vertragsschluss oder einer Mahnung. Viele erhalten erst bei der Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder durch einen negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG Kenntnis des Vorgangs und müssen dann mühevoll nachforschen.

Zwei Varianten, gleiches Ergebnis

Im Fall des Bremer Politikers ist letztlich nicht aufzuklären gewesen, ob dieser schlicht vergessen hatte, die Adressänderung mitzuteilen (so die Ansicht der verantwortlichen Stelle), oder ob sich jemand sich der alten Adresse des Betroffenen bedient hat, um einen Vertrag in seinem Namen abzuschließen (so die Ansicht des Betroffenen). Dieser kannte den Vertrag jedenfalls nicht, weshalb er von dem Vorgang auch so überrascht wurde.

In beiden Fällen erhielt der Betroffene im Ergebnis jedenfalls keine Mahnungen. Die Rechtsprechung erkennt an, dass der Betroffene mit Blick auf § 31 Abs. 2 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz die entsprechenden Mahnschreiben erhalten haben muss, damit eine Meldung an den Schufa-Datenbestand ordnungsgemäß ist. Beweisbelastet dafür ist regelmäßig die verantwortliche Stelle, in hiesigem Falle also die GFKL Collections GmbH bzw. die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG. Da diese den Zugang der Mahnungen beim Betroffenen nicht beweisen konnte, widerrief diese den Negativeintrag, woraufhin die Schufa Holding AG diesen umgehend löschte.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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