Im Juli 2020 wurde Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann mit der Bitte um „Löschung eines Schufa-Eintrages“ kontaktiert. Dabei handelte es sich ausweislich der Schufa-Datenkopie um einen Eintrag der Commerzbank AG GRM Intensive Care. Die Forderung wurde augenscheinlich erstmalig im Januar 2019 gespeichert.
Mehrmals gleicher Eintrag
Soweit stellte sich die Angelegenheit als ein recht typischer Sachverhalt dar. Interessant wurde es dann, als der Mandant mitteilte, dass die Forderung zuvor bereits zwei Mal in den Datenbestand bei der Schufa Holding AG als Negativeintrag eingemeldet wurde. Hintergrund war, dass die Commerzbank seinerzeit einen Dauerauftrag nicht gelöscht hat und sodann weitere Zahlungen an eine dritte Stelle geleistet hat. Diesen Überweisungen hat der Betroffene widersprochen.
Der eigentliche Vorgang erfolgte bereits im Jahr 2012. Dabei wurde seinerzeit zum ersten Mal ein Negativeintrag veranlasst. Nachdem sich der Kläger selbst mit der Schufa Holding AG auseinandersetze, nahm diese eine Löschung des Eintrages vor. Das gleiche Spiel wiederholte sich im Jahr 2015, welches in einer erneuten Löschung endete. Nunmehr wurde die Forderung wieder eingetragen und nach Interaktion durch die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB wieder zur Löschung gebracht.
Ziel erreicht?
Das eigentliche Ziel des Mandanten ist hier noch nicht erreicht. Die Löschung des Eintrages stellt zwar einen durchaus wichtigen Etappensieg dar, die Angelegenheit muss nun jedoch endgültig geklärt werden, damit sich dieser Vorgang nicht nochmals wiederholt.
Die Erfahrung von Dr. Sven Tintemann zeigt, dass sich Unternehmen schwer tun, Löschungen gegenüber der Schufa zu beantragen und automatisierte Forderungensmeldungen künftig zu unterlassen. Dennoch gibt es Konstellationen, in denen genau dies aber notwendig ist.
Wir werden an der Sache dran bleiben und zu gegebener Zeit weiter berichten.
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