Im Rahmen von negativen Einträgen bei Auskunfteien wie der Schufa Holding AG oder der Creditreform Boniversum wissen die Beteiligten oftmals nicht, warum ein Eintrag erfolgt. Dabei spielen unterschiedliche Aspekte eine Rolle. Oftmals bestand z.B. keine Kenntnis von einer offenen Forderung, weil Briefe nicht (an der aktuellen Adresse) zugegangen sind oder man der Meinung war, die Forderung bereits ausgeglichen zu haben.
Forderung insgesamt ausgleichen
Erst kürzlich konnte ein negativer Schufa-Eintrag einer Bank zur Löschung gebracht werden, bei welchem es um eine ähnliche Konstellation ging. Die Betroffene hatte sich frühzeitig um eine Rückzahlungsvereinbarung gekümmert und wollte den Restbetrag sodann umschulden. Bei diesem Prozess wurde durch ein Versehen eine kleine Ergänzung der Zahlungssumme übersehen und daher ein im Vergleich zur Gesamtforderung geringfügiger Teil nicht ausgeglichen. Erst nach der Veranlassung des Eintrages merkte die Betroffene, dass die Forderung nicht vollständig zu 100 % ausgeglichen war.
Um die Gefahr negativer Einträge bei Auskunfteien zu minimieren, sollten Sie immer genau darauf achten, dass Forderung vollumfänglich ausgeglichen sind. Darüber hinaus hilft es, sich den Ausgleich einer Forderung zudem schriftlich bestätigen zu lassen. Insbesondere bei größeren Summen lässt es sich so sicherstellen, dass man nichts übersehen hat.
Fazit
Auch das Einhalten scheinbar sicherer und vereinbarter Rückzahlungsbedingungen kann unter Umständen zu einem Negativeintrag führen.
Wenn es zu einem solchen Eintrag kommt, gilt es, schnell zu handeln, um die weitreichenden Konsequenzen eines Schufa-Eintrages abzufedern.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
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