Eintrag von Inkassofirma bei Schufa Holding AG gelöscht.

Bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin meldete sich ein Mandant aus Schönefeld und teilte mit, eine Inkassofirma habe über ihn einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG lanciert. 

Zum Hintergrund des Eintrags

Der Eintrag war erfolgt, obwohl der Betroffene auf eine offene titulierte  Forderung aus dem Jahr 1998 seit mehreren Jahren eine Rate von 100,00 Euro geleistet hatte. Mit der Inkassofirma war eine Vereinbarung zur Zahlung von insgesamt 9.000 Euro abgeschlossen worden mit einem Verzicht auf die darüber hinausgehende Forderung, wenn ordnungsgemäß gezahlt wurde. Den Betrag von insgesamt 9.000 Euro hatte der Betroffene abbezahlt. Daher konnte sich der Schönefelder Unternehmer den Negativeintrag nicht erklären. 

Er wandte sich daher zunächst selbst an die Inkassofirma mit Schreiben vom 09.12.2020 und bat um Aufklärung sowie Löschung des Eintrag bei der Schufa. 

Da keine Löschung erfolgte, wandte sich der betroffene Unternehmer an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin. 

Inkassofirma räumt Fehler ein und übernimmt Anwaltskosten

Auf das Schreiben der Kanzlei AdvoAdvice meldete sich die Inkassofirma und räumte Fehler bei der Bearbeitung der Angelegenheit ein. Leider sei der im Vergleich enthaltene Vergleichsbetrag systemseitig nicht ordnungsgemäß dargestellt worden. Dies führte bedauerlicherweise dazu, dass die Erledigung nach vollständigem Ausgleich nicht erfolgte, so die Inkassofirma in einem Schreiben vom 13.09.2021. 

Der Schufa Holding AG sie nunmehr der korrekte Erledigungszeitpunkt mitgeteilt worden, so dass eine Löschung in Kürze erfolgen sollte, schrieb die Inkassofirma weiter in dem Entschuldigungsschreiben. 

Die Löschung des Negativeintrags erfolgte danach schnell und unkompliziert, so dass sich der Scorewert des betroffenen Mandanten von zunächst 20,22% auf 98,55% erholte. 

Der betroffene Unternehmer bedankte sich bei Rechtsanwalt Dr. Tintemann dafür, dass er nun wieder ein „normales Leben“ führen könne. 

Leider wurde zunächst eine Kostenübernahme der Anwaltskosten  durch die Inkassofirma abgelehnt mit der Ausrede, der Mandant habe selbst mitteilen können, dass der Vergleich vollständig ausgeglichen sei. Eine anwaltliche Unterstützung hätte es hierfür nicht bedurft. 

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann hielt hierzu noch einmal gegen und forderte erneut die Übernahme der entstandenen Anwaltskosten, da der Mandant es sehr wohl bereits ohne anwaltliche Hilfe und unter Fristsetzung versucht hatte, die Sache zu klären. 

Daraufhin erklärte sich die Inkassofirma dazu bereit, die entstanden Anwaltskosten zu einem Großteil zu übernehmen. 

Fazit von AdvoAdvice

Der vorliegende Fall zeigt leider einmal mehr, dass bei der Abwicklung von Forderungen durch Inkasso-Unternehmen immer wieder Fehler entstehen. Diese führen dann am Ende einer Ratenzahlungsvereinbarung zu erneuten Forderungen beim Kunden und auch zu überraschenden, weil überhaupt nicht vorhersehbaren Einträgen bei der Schufa Holding AG. 

Die Praxis zeigt leider auch, dass es für die Kunden selbst schwierig ist, die Problematik aufzuklären. Daher ist es ratsam, so wie dies vorliegend auch erfolgt ist, sich nach einem erfolglosen eigenen Versuch zur Klärung sofort anwaltliche Hilfe zu suchen, um die Sache juristisch aufzuarbeiten und klären zu lassen. 

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. 

Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.

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