Anleger der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG befinden sich in großer Sorge um ihre Geldanlage.
Die Anlagegesellschaft schickte den Anlegern kürzlich den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 zu, über den im sog. Umlaufverfahren schriftlich abgestimmt werden soll.
Riesige Verluste zu Lasten der Anleger
Die Anleger werden darüber informiert, dass im Jahr 2022 ein Jahresfehlbetrag von 80.542.481,21 Euro entstanden ist. Im Jahr 2019 waren es bereits 27.323.583,79 Euro.
Der Jahresfehlbetrag soll in voller Höhe von 80.542.481,21 Euro als Belastung auf den Kapitalkonten der Kommanditisten (also der Anleger) verbucht werden.
Ein wesentlicher Teil der Verluste scheint hier wohl durch sog. außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 77.408.000 Euro entstanden zu sein. Wie sich diese genau aufschlüsseln und warum die Abschreibungen gerade jetzt entstanden sind, ist fraglich.
Auch bei den Fonds der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH und Co. KG und der Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH und Co. KG läuft es nicht rund. Dies präsentieren den Anlegern einen Jahresfehlbetrag von 12.437.292,13 Euro bei Abschreibungen auf Finanzanlagen von 8.196 T€ und betrieblichen Erträgen von 997 T€ gegenüber betrieblichen Aufwendungen von 5.121 T€ bei der Zweite Cleantech KG sowie einen Jahresfehlbetrag von 13.675.627,53 Euro bei Abschreibungen auf Finanzanlagen von 13.046 T€ und betrieblichen Erträgen von gerade einmal 70 T€ und betrieblichen Aufwendungen von 696 T€.
Alarmsignal für Anleger
Die riesigen Verluste sollten für Anleger, die sich an der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG als Treugeberkommanditisten beteiligt haben, ein Alarmsignal darstellen.
Die Gesellschaft hatte bereits seit dem 4. Quartal 2020 regelmäßige Ausschüttungen an die Anleger eingestellt und lediglich im Dezember 2021 eine weitere sog. Sonderausschüttung vorgenommen.
Parallelen zu anderen Anlagen erkennbar
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann kennt eine ähnliche Vorgehensweise in Bezug auf die nun vorgenommene außerplanmäßige Abwertung von anderen Anlagen aus der Thomas Lloyd Gruppe.
Auch bei Anlagen in Genussrechte der ThomasLloyd Investments GmbH (Wien) wurden die Anlagen vor einer Verschmelzung der Anlagegesellschaften auf die CT Infrastructure Holding Limited zum Stichtag 31.12.2017 temporär auf ein Minimum abgewertet.
Bei Anlagen an der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH wurden den Anlegern bis zum 31.03.2018 steuerlich nutzbare Verluste in Höhe von bis zu 100% des bis dahin investierten Kapitals zugewiesen.
Danach wurden den Anlegern Aktien im Wert sog. Penny-Stocks angeboten, die nicht an der Börse notiert und somit nicht handelbar waren. Auszahlungsansprüche der Anleger wurden nicht erfüllt, so dass diese vor Gericht ziehen mussten, um ihre Zahlungsansprüche durchzusetzen.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten
Anleger der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG sollten sich daher Rat von einem versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu möglichen Ansprüchen gegen die Anlagegesellschaft und weitere Anspruchsgegner einholen.
Rechtsanwalt Dr. Tintemann bietet hierzu eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung für betroffene Anleger an. Wenden Sie sich hierzu an 030 921 000 40 oder an info@advoadvice.de.
Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier.