Schufa Holding AG löscht Negativeintrag der Telekom Deutschland GmbH

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author: dr–raphael-rohrmoser

In der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB meldete sich am 30.06.2022 ein Betroffener aus Niedersachsen. Dieser teile mit, dass er schon seit August 2020 unter einem negativen Schufa Eintrag der Telekom Deutschland GmbH leiden würde und es ihm daher nicht möglich sei, eine Immobilie zu finanzieren. Der Betroffene bat daher Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser um Hilfe bei der Löschung des seiner Ansicht nach unberechtigten Eintrages.

Überraschender Schufa-Eintrag

Zwischen dem Betroffenen und der Telekom Deutschland GmbH bestand ein Handyvertrag, dessen monatliche Kosten anfangs immer über das Konto des Niedersachsen abgebucht wurden. Zum Ende des Vertrages blieben die Abbuchungen jedoch aus, sodass ein Zahlungsrückstand von etwa 150 Euro zustande kam.

Daraufhin wurde am 27.08.2020 ein negativer Schufa-Eintrag der Telekom veranlasst.

Der Negativeintrag kam für den Betroffenen aus Niedersachsen jedoch sehr überraschend, da er mitteilte zuvor keine Rechnungen bzw. Mahnungen oder Kündigungen erhalten zu haben.

Erstmalig wurde der Niedersache am 31.08.2020 per Post von dem Inkassounternehmen EOS Deutscher Inkasso Dienst über den offenen Betrag informiert.

Betroffener beglich offene Forderung

Nachdem der Betroffene zunächst die Forderung bestritt und über den Inkassodienst die Rechnungen der Telekom anforderte, beglich er den Rückstand Anfang Dezember 2020.

Die Telekom meldete den Betrag jedoch erst Ende Januar 2021 bei der Schufa Holding AG als erledigt an. Danach wäre der Negativeintrag noch 3 weitere Jahre in dem Datenbestand der Schufa Holding AG gespeichert worden.

Keine Immobilienfinanzierung möglich

Da der Eintrag die Bonität des Niedersachsen negativ beeinflusste, wäre es dem Betroffenen nicht möglich gewesen eine Immobilie kaufen zu können und auch eine Anschlussfinanzierung wäre sehr schwierig geworden. Dies hängt damit zusammen, dass Banken und Kreditinstitute vor einer Kreditvergabe regelmäßig eine Abfrage bei der Schufa Holding AG vornehmen und ein negativer Eintrag nahezu zwangsläufig zu einer enormen Risikoeinschätzung führt.

Schufa löscht nach Einschaltung von AdvoAdvice

Für den Betroffenen war es daher höchste Zeit, sich anwaltliche Hilfe zu suchen, um seine Immobilienfinanzierung doch noch retten zu lassen. 

Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser wandte sich daraufhin an die Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 02.08.2022 und forderte für den betroffenen Mandanten die Löschung des Negativeintrags. Dabei wurde auf die Unvorhersehbarkeit des Eintrages verwiesen, da dem Betroffenen weder Kündigungs- noch Mahnschreiben zugegangen waren. Außerdem verwies er auf die fehlende Warnung vor einem Eintrag bei Auskunfteien, sodass der Betroffene daher nicht mit einer entsprechenden Datenverarbeitung rechnen konnte.

Auch die Schufa Holding AG erhielt von dem Schreiben eine Abschrift mit der Aufforderung zur Löschung der zu Unrecht durch die Telekom eingetragenen Daten. 

Die Telekom Deutschland GmbH meldete sich am 16.08.2022 auf das Schreiben von Dr. Rohrmoser. Sie blieb jedoch weiterhin der Ansicht, dass der Eintrag rechtmäßig sei und somit keine Löschung beantragt werden müsse.

Die Schufa Holding AG hingegen teilte mit Schreiben vom 19.08.2022 mit, die Daten nach Überprüfung des Vorgangs und vor dem Hintergrund der vorliegenden Informationen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu löschen.

# Fazit

Der vorliegende Fall zeigt wieder einmal, dass es sich lohnt, gegen Negativeinträge bei der Schufa Holding AG und auch bei anderen Auskunfteien mit kompetenter anwaltlicher Hilfe vorzugehen. 

Der Fall zeigt auch, dass selbst dann, wenn die eintragende Stelle nicht selbst löscht, eine Löschung über die Schufa Holding AG erreicht werden kann. 

Dem Betroffenen steht jetzt das Beantragen eines Bankkredites offen, dank Löschung des Negativeintrages und damit verbundener Verbesserung des Scorings. 

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. 

Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.

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