rci-bürgschaft.jpg
tags:
– Schufa Eintrag
– Schufa Recht
– Schufa Holding AG
– RCI Banque
– Paigo GmbH
– Bürgschaft
– Haftung
– Negativeintrag
– Löschung
– DSGVO
– BGB
– Schufa Eintrag löschen
topics:
– schufa-und-datenschutz
author: dr–raphael-rohrmoser
—
Ende August meldete sich ein Betroffener aus dem Großraum Ulm bei der Kanzlei AdvoAdvice, der aufgrund eines negativen Schufa-Eintrages Probleme bei einer Immobilienfinanzierung hatte. Durch die schnelle und erfolgreiche Hilfe der Rechtsanwälte aus Berlin, konnte ein Widerruf dieses Eintrags durch die RCI Banque erzielt werden.
Schufa-Eintrag wegen Bürgschaft
Die RCI Banque hatte zum 15.02.2022 einen negativen Schufa-Eintrag bei einem Betroffenen aus Baden-Württemberg vorgenommen. Diese Forderung wurde am 05.03.2022 an die Paigo GmbH übergeben und wurde seitdem von dieser geführt.
Bei der Angelegenheit handelte es sich um eine Forderung aus einer Bürgschaft für ein Auto. Konkret übernahm der Betroffene die Bürgschaft für den Vertrag, welcher von seinem Unternehmen abgeschlossen wurde. Der Vertrag wurde im November 2021 gekündigt.
# Insolvenzverfahren und Verkauf
Das Auto ging sodann in die Hände des Insolvenzverwalters. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurde das Auto sodann verwertet. Dem Betroffenen war insofern lediglich bekannt, dass es noch eine offene Forderung gab, allerdings nicht, wie hoch diese Forderung genau gewesen ist. Daher wartete der Betroffene auf Mitteilung.
Das Auto wurde sodann im Februar 2022 für ca. 22.000 Euro verkauft. Die dazugehörige Schlussrechnung wurde ausschließlich an den Insolvenzverwalter sowie an die Firma des Betroffenen gestellt.
Am 15.02.2022 soll von der RCI Banque ein weiteres Schreiben versandt worden sein, in welchem der Baden-Württemberger zur Zahlung der offenen Restforderung in Höhe von etwa 9.000 Euro aufgefordert wurde. Diese Schreiben erreichten den Betroffenen jedoch nicht. Ein Zugang wurde daher explizit bestritten. Dieses Datum wurde später jedoch bei der Schufa Holding AG eingetragen, als die Forderung an die Paigo GmbH weitergegeben wurde.
# Folgen des Eintrages und Ratenzahlung
Kenntnis von dem Schufa-Eintrag erhielt der Betroffene zunächst im Rahmen einer Immobilienfinanzierung. Diese scheiterte von vornherein an dem negativen Merkmal.
Die Mitteilung an den Betroffenen über den offenen Restbetrag erfolgte jedoch erst am 12.03.2022. Bereits mit Schreiben vom 14.03.2022 gestattete die Paigo GmbH, die zu diesem Zeitpunkt bereits die Forderung übernommen hatte, sodann unmittelbar eine Ratenzahlung über 250 Euro im Monat.
AdvoAdvice half bei Löschung des Eintrages
Um eine “Löschung des Eintrages” zu erreichen, kontaktierte der Betroffene die Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice. Diese nahm Anfang Oktober 2022 die inhaltliche Tätigkeit auf und wandte sich sowohl an die RCI Banque als auch an die Paigo GmbH.
Dabei wurde herausgearbeitet, dass die Forderung aufgrund des fehlenden Zugangs des Schreibens aus Februar sowie der Ratenzahlungsvereinbarung nicht hätte eingetragen werden dürfen. Es handelte sich für den Betroffenen faktisch um einen Überraschungseintrag, da im Zeitpunkt der Meldung noch gar nicht klar war, wie hoch die tatsächliche Restforderung nach Verwertung des KFZ ausfallen würde.
Bereits gute zwei Wochen später meldete sich die RCI Banque zu Wort. Diese teilte mit, dass der Negativeintrag bei der Schufa Holding AG widerrufen wurde, wobei die Frage des Zugangs des Schreibens umstritten blieb.
Rechtstipp und Fazit
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich in den letzten Monaten immer wieder betroffene Personen melden, die einen Schufa-Eintrag nach einer Bürgschaftsforderung erhalten haben. Wer eine Bürgschaft eingeht, muss sich auch der weiteren Risiken bewusst sein. Mit Blick auf Ihre Bonität, sollten Sie vor dem Eingehen einer Bürgschaft daher genau prüfen und folgende Aspekte beachten:
1. Sind Sie sicher, dass Sie die Forderung im Falle des Zahlungsausfalles beim Vertragspartner auch tatsächlich leisten können?
2. Sind für den Zahlungsausgleich bereits „sichere Mittel“ vorhanden, die nicht erst über den eigentlichen Vertragspartner beschafft werden müssen?
3. Sind Sie sicher, dass Sie selbst die Bürgschaft stemmen können? Bloße Gefallen für (Ehe-)Partner sowie Freunde o.ä. können sehr riskant sein.
4. Teilen Sie ihre aktuellen Kontaktdaten (auch nach Umzug) an die Bank o.ä. mit, um im Falle der Inanspruchnahme auch erreichbar zu sein.
Dr. Rohrmoser weißt abschließend auf folgende Aspekte hin: „Viele Betroffene denken, dass sie im Rahmen einer Bürgschaft erst sehr spät in Anspruch genommen werden können. Das ist rechtlich oft fehlerhaft. Ein solcher Fehler kann aber enorm teuer werden, wenn man dann verpflichtet ist, eine hohe Forderung auf einen Schlag zu begleichen. Wer dies nicht stemmen kann, muss dann (wenn sich das Unternehmen darauf einlässt) eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen. Dies kann aber im schlechtesten Fall dazu führen, dass ein negativer Schufa-Eintrag für lange Zeit bestehen bleibt. Bürgschaften sollten daher immer mit Vorsicht genossen werden und gut überlegt sein. Eine Löschung aus dem Schufa-Datenbestand ist oftmals nicht einfach umzusetzen.“
Gleichwohl ist es immer wieder erfreulich, wenn die Experten von AdvoAdvice Betroffenen bei ihren Problemen mit negativen Schufa-Einträgen helfen können. Nicht alle Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Erstaunlich oft läuft bei der Einmeldung aber nicht alles so, wie es das Gesetz vorsieht. Gerne prüfen wir dies für Sie in Ihrem Fall und helfen Ihnen, den Eintrag zur Löschung zu bringen.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.
Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.