Immer mehr besorgte Anleger, die in den Jahren 2008-2010 in Genussrechte in die damalig unter Thomas Lloyd Private Wealth AG firmierenden Gesellschaft investiert haben und dort eine Einmal- oder Ratenanlage wie „ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Protected 2008/2020“ oder „ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Growth 2009“ abgeschlossen haben, melden sich bei uns.
Die Thomas Lloyd Private Wealth AG wurde später in die Thomas Lloyd Private Wealth GmbH umgewandelt, nur um dann letztendlich 2016 in die nun das Anlagevermögen verwaltende „Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH“ oder „VCI“ zu verschmelzen.
Die von den Anlegern bei der Geldanlage gezeichneten verbrieften Genussscheine wurden in diesem Vorgang auch zu Genussrechten umgewandelt. Diese bemerkenswerte Entwicklung hat nun dazu geführt, dass dass Anleger berichten, ihnen zustehende Auszahlungen aus Genussrechten würden von der VCI unter Hinweis auf die Genussrechtsbedingungen bislang nicht ausgezahlt werden
Bereits im Februar 2019 gründete die Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB die Anlegergemeinschaft Thomas Lloyd, um Anlegern der Thomas Lloyd Gruppe die Möglichkeit zu geben, sich gemeinsam in Bezug auf die Verschmelzung der Anlagegesellschaften und die Umwandlung der Anlagen zu formieren.
Seitdem haben sich hunderte Anleger unserer Anlegergemeinschaft angeschlossen. Außerdem wurden eine Vielzahl von Klagen gegen verschiedene Gesellschaften an verschiedenen Amtsgerichten und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten bis hinauf zum Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland durchgestritten und für viele Anleger erfolgreich Prozesse geführt sowie Rückzahlungen realisiert.
Anleger werden weiterhin vertröstet
Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte haben zwischenzeitlich auch für viele Anleger Ansprüche gegenüber der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft geltend gemacht und gegen die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH Klage eingereicht.
Auch hat die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Zahlungen erst dann vorgenommen werden, „wenn und soweit die Voraussetzungen für einen rechtlich dauerhaft durchsetzbaren Anspruch“ zu Gunsten der Anleger bestehen. An dieser Aussage wird sich die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft messen lassen müssen.
Insbesondere muss die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH beweisen, warum denn nach deren Meinung hier Auszahlungen aus längst ausgelaufenen oder gekündigten Verträgen derzeit nicht vorgenommen werden können.
Nach der in Deutschland geltenden Rechtslage trifft die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mindestens eine so genannte sekundäre Darlegungslast, was mit den eingezahlten Investitionen geschehen ist und warum denn -ganz konkret- Rückzahlungen an Anleger nicht möglich sein sollen und warum deshalb Zahlungen nicht fällig sein sollen.
Die Uhr tickt…
Der Brexit und die Ereignisse bei anderen Thomas Lloyd Gesellschaften in der Vergangenheit zeigen, dass gesellschaftsrechtliche Umwandlungen und Sitzverlegungen dort vorgenommen wurden, Derzeit ist die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft noch in der Bundesrepublik Deutschland ansässig und unterliegt damit den in Deutschland geltenden Gesetzen und der deutschen Gerichtsbarkeit.
Die an die Anleger gesendeten Mitteilungen der Gesellschaft schildern wortreich aber nicht konkret, warum denn weiterhin Auszahlungen nicht fällig sein sollen. So soll beispielsweise der Jahresabschluss 2021 der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (CTIH) noch nicht erfolgt sein, so dass auch die Beteiligung der VCI daran noch nicht beurteilt werden könne. Auch habe „Corona'“ die Abläufe verzögert.
Anleger wollen sich nicht hinhalten lassen, sondern handeln.
Anlegern ist also zu raten, sich daher mit einer Rückzahlung nicht übermäßig hinhalten zu lassen und ihre Rechtsansprüche prüfen zu lassen.
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin haben in Mandaten bezüglich der Thomas Lloyd Gruppe bereits eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich gerichtlich vertreten. Wir stehen Ihnen als Anleger mit Rat und Tat gerne zur Seite und sind auch jederzeit persönlich für Sie da. Wir verfügen aufgrund unserer langjährigen Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen.
Ansprüche jetzt geltend machen und durchsetzen!
Schließen Sie sich gerne unserer Anlegergemeinschaft Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft an. Wir führen unsere Mandate ortsunabhängig mit modernsten Kommunikationsmittel. Persönlicher Kontakt zu unseren Mandanten und eine gute Erreichbarkeit sind wir uns selbstverständlich.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung, damit sie wissen, wo sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.
Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier.