Schufa Holding AG löscht Negativeintrag der Novum Bank

In der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB meldete sich Anfang Dezember 2021 ein Betroffener aus Nordrhein-Westfalen, der aufgrund einer alten Forderung, die auf einen Vertrag aus dem Jahr 2015 zurückging, einen Negativeintrag bei der Schufa erhielt. Nachdem die Kanzlei AdvoAdvice für den Betroffenen tätig wurde, konnte eine Löschung des Eintrages erzielt werden.

Was war geschehen?

Die Novum Bank hatte am 18.06.2021 einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG lanciert, ohne dass der Betroffene zuvor gemahnt wurde. Als der Betroffene davon erfuhr, kontaktierte er die Novum Bank und traf eine Ratenzahlungsvereinbarung über 50,00 Euro mit dieser, welche der Betroffene auch ab Juli 2021 bezahlte. Eine Erledigung des Eintrages wurde damit auf den 17.11.2021 eingetragen.

Da der Betroffene jedoch nicht noch 3 Jahre länger negativ in der Schufa vermerkt bleiben wollte, wie es sonst üblich ist, meldete er sich in der Kanzlei AdvoAdvice, in der Hoffnung, über diesen Weg eine Löschung des Eintrages erreichen zu können.

Eintrag erfolgreich gelöscht

Nachdem Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser für den Betroffenen tätig wurde und mit Schreiben vom 17.12.2021 die Novum Bank zu einem Widerruf des Eintrages aufforderte, konnte eine Löschung des Eintrages tatsächlich erzielt werden.

Den Anspruch auf Löschung begründete Anwalt Rohrmoser damit, dass die Forderung einerseits schon mehrere Jahre alt war und der Betroffene mangels ausreichender Mahnungen vor dem Eintrag keine Chance hatte, diesen durch Zahlung zu verhindern. Außerdem war durch die vereinbarte Ratenzahlung das berechtigte Interesse an einer Meldung bei der Schufa Holding AG entfallen.

Der Betroffene teilte daraufhin am 10.01.2022 mit, dass der Eintrag der Novum Bank durch die Schufa Holding AG gelöscht wurde, sein Basisscore jedoch weiterhin nur bei 93% lag. Er bat Dr. Rohrmoser daher darum, nochmal für ihn tätig zu werden, damit die anderen Einträge bezüglich Anfragen wegen Krediten ebenfalls gelöscht werden.

Merkmale ebenfalls zur Löschung gebracht

Dr. Rohrmoser wurde für den Betroffenen daraufhin erneut tätig und forderte die Schufa Holding AG am 11.01.2022 zur Löschung weiterer ausschließlich positiv gespeicherter Merkmale auf.

Auf dieses Schreiben meldete sich die Schufa bereits einige Tage später und teilte mit, dass die entsprechenden Einträge ebenfalls gelöscht wurden. Der Basisscore des Betroffenen stieg damit weiter an, in einen Bereich der für den Betroffenen wieder zufriedenstellend war.

Es ist immer wieder erfreulich, wenn die Experten von AdvoAdvice Betroffenen bei ihren Problemen mit negativen Schufa-Einträgen helfen können. Nicht alle Einträge können vorzeitig gelöscht werden.

Erstaunlich oft läuft bei der Einmeldung aber nicht alles so, wie es das Gesetz vorsieht. Gerne prüfen wir dies für Sie in Ihrem Fall und helfen Ihnen, den Eintrag zur Löschung zu bringen oder Ihr Scoring zu verbessern.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.

Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.

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