Immer wieder kommt es zu rechtswidrigen negativen Schufa-Einträgen durch Banken, Telekommunikationsunternehmen, Inkasso-Firmen und andere Dienstleister, die für die Betroffenen jedoch erhebliche Folgen mit sich tragen können. In der Kanzlei AdvoAdvice meldete sich im Sommer ein Betroffener aus Luxemburg, dessen Hausfinanzierung aufgrund eines unberechtigten Negativeintrages scheiterte.
Was war geschehen?
Der Betroffene hatte einen Kreditkartenvertrag mit der Hanseatic Bank GmbH, von welchem diese regelmäßig Geld eingezogen hatte. Als der Betroffene jedoch während der Vertragslaufzeit das Konto wechselte, kam es bei den Einzügen vermutlich zu Problemen, weshalb die Hanseatic Bank GmbH daraufhin am 24.02.2020 einen Negativeintrag über eine offene Forderung in Höhe von 2.151 Euro bei der Schufa-Holding AG lancierte.
Problematisch war jedoch, dass der Betroffene nach eigenen Angaben weder Mahnungen noch Kündigungen noch jegliche Abrechnungen von der Bank erhielt, sodass er mit einem derartigen Schufa-Eintrag nicht rechnen konnte.
Hausfinanzierung platzt
Der Betroffene aus Luxemburg war gerade dabei, ein Haus zu finanzieren, als er von den Negativeinträgen erfuhr. Zwar beglich er daraufhin die offene Forderung umgehend, jedoch blieb sein Basis-Score weiterhin bei lediglich 20,22%, da die Negativmeldung auch nach Ausgleich der offenen Forderung noch drei weitere Jahre in der Schufa gespeichert bleibt. Das verursachte weiterhin das schlechte Scoring, was letztendlich zum Scheitern der geplanten Hausfinanzierung geführt hätte.
Da der Betroffene aus diesem Grund nicht länger negativ in der Schufa vermerkt bleiben wollte, meldete er sich in der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin und beauftragte diese, gegen den Negativeintrag vorzugehen.
Löschung durch Schufa-Holding AG veranlasst
Rechtsanwalt Dr. Tintemann wurde anschließend für den Betroffenen tätig, in dem er zunächst mit Schreiben vom 11.07.2022 die Hanseatic Bank GmbH zum Widerruf des Eintrages aufforderte. Diesen Anspruch auf Widerruf begründete er damit, das dem Betroffenen keine Mahn- oder Kündigungsschreiben zugegangen waren. Es bestand daher nach Argumentation von Dr. Tintemann kein Interesse an einer weiteren Speicherung der Daten bei der Schufa-Holding AG, da der Eintrag nicht rechtmäßig, also nach den Vorschriften der DSGVO und des BSDG erfolgt seien.
Die Hanseatic Bank GmbH meldete sich daraufhin knapp 5 Wochen später auf dieses Schreiben und teilte mit, dass die offene Forderung durch den Betroffenen bereits erledigt worden wäre und für alle weiteren Fragen die Schufa-Holding AG kontaktiert werden sollte.
Hier setzte Dr. Tintemann erneut nach und wies darauf hin, dass nicht die Schufa, sondern die Bank selbst für den Widerruf zuständig wäre, zumal die Rechtmäßigkeit des Eintrages bestritten wurde.
Nachdem die Hanseatic Bank weiterhin darauf plädierte, dass dem Betroffenen ausreichend Mahnungen zugegangen seien, konnte Dr. Tintemann nach weiterem Schriftverkehr mit der Bank und einer eidesstaatlichen Versicherung des Betroffenen, in der dieser versicherte, keine Schreiben erhalten zu haben, am 23.09.2022 einen Widerruf des Eintrages durch die Hanseatic Bank erzielen.
So wurde der Weg für den Betroffenen zur gewünschten Hausfinanzierung frei, nachdem die Löschung des Eintrags durch die Schufa Holding AG mit Schreiben vom 04.11.2022 bestätigt worden war.
Fazit
Der hier vorliegende Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich bei Problemen mit Auskunfteien und Schufa-Einträgen professionell und hartnäckig durch einen Rechtsanwalt mit Expertise im Datenschutzrecht vertreten zu lassen.
Die Kanzlei AdvoAdvice bearbeitet jährlich mehrere hundert Fälle, in denen es darum geht, Schufa-Einträge auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen und für die Betroffenen Löschung zu verlangen und deren Ansprüche zur Not auch gerichtlich durchzusetzen.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.
Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.
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